Die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes in Friedrichshafen wird in Kürze gezündet. Die Stadt wird auf ausgewählten Straßen die Lärmbelastung messen.
In der ersten Stufe des Häfler Lärmaktionsplanes wurden Straßen gemessen, auf denen in 24 Stunden mehr als 16400 Fahrzeugen rollen. In der zweiten Stufe wird der Lärm auf all den Straßen gemessen, auf denen mehr als 8200 Fahrzeuge rollen. Die Stadt Friedrichshafen hat diese Grenze allerdings auf 7500 Fahrzeuge herabgesetzt, „weil wir großen Wert auf Transparenz legen“, sagt Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt. Der Umweltausschuss des Gemeinderates, der sich am Donnerstag mit diesem Thema befasst, solle das „Go“ geben, damit die Untersuchungen beginnen können, so Schraitle. Die Entscheidung dazu fällt allerdings erst am 23. Juli der Gemeinderat.
Wissenschaftlich untersucht
Anschließend werden die Lärmbelastungen auf den gekennzeichneten Straßen gemessen. Das nimmt ein Gutachterbüro vor und berechnet die Werte mit wissenschaftlich anerkannten Methoden.
Die vom Land empfohlenen Auslösewerte für die Lärmkartierung liegen bei 55 dB in der Nacht und 65 dB tagsüber. Straßenbauliche Maßnahmen, wie Flüsterasphalt, werden rechtlich erst ab 57 dB nachts und 67 dB tagsüber möglich werden. Und eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30, also Maßnahmen mit dem sogenannten „vordringlichen Handlungsbedarf“ gibt es ab 60 dB nachts und 70 dB tagsüber.
Bei allen Maßnahmen solcher Art orientiert sich die Stadt an diesen Werten, um nicht später die Ernüchterung erleben zu müssen, die umliegenden Kommunen erfahren haben. Die haben sich auf die vom Land empfohlenen Werte verlassen, haben Maßnahmen geplant, die dann aber von der Genehmigungsbehörde abgelehnt wurden. „Dazu fehlt dann der rechtliche Rahmen“, sagt Schraitle und kritisiert damit, dass das Land der Empfehlung keine Rechtsverordnung hat folgen lassen.
Die Messungen werden im Herbst und Anfang des kommenden Jahres stattfinden. Danach wird der Gemeinderat beschließen, was zu tun ist. Flug- und Schienenlärm werden beim Lärmaktionsplan keine Rolle spielen, da die dort gemessenen Werte alle unter den „Auslöseschwellen“ liegen, also unterhalb der Werte, bei deren Überschreiten die Stadt aktiv werden muss. Die Unterlagen des Lärmaktionsplanes werden öffentlich ausgelegt, um auch die Bürger zu beteiligen.