Friedrichshafen / sz - Ist die so genannte Hugo-Eckener-Villa ein Kulturdenkmal oder nicht? Diese Frage hatte zuletzt in einigen sozialen Medien für Gesprächsstoff gesorgt. Das Regierungspräsidium hat am Donnerstag eine klare Antwort gegeben: Nein – das Gebäude kann abgerissen werden.
Das Gebäude Eckenerstraße 54, der ehemalige Wohnsitz von Hugo Eckener, soll abgerissen werden und einem Mehrfamilienhaus weichen. Aufgrund dieser Situation hatte sich die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Friedrichshafen mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart in Verbindung gesetzt, mit der Bitte, das Gebäude daraufhin zu prüfen, ob es sich um ein bisher noch nicht erkanntes Kulturdenkmal handele. Nach Prüfung der Unterlagen bescheinigt das Landesamt, dass es sich bei dem früheren Wohnhaus Eckeners – das manche sogar als "Villa" bezeichnen – um kein Kulturdenkmal handle. Diese Information gab die Stadtverwaltung am Donnerstagabend an die Medien heraus.
Nach der Auswertung der einschlägigen Baugesuche sowie von Fotos des Gebäudes aus unterschiedlichen Zeiten vertritt das Landesamt für Denkmalpflege die Auffassung, dass sich ein öffentliches Erhaltungsinteresse für das Haus Eckenerstrasse 54 nicht nachweisen lasse.
Hugo Eckener (1868 bis 1954) war einer der Nachfolger des Grafen Zeppelin und in den 20er- und 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts weltbekannt als Pionier des Luftschiffverkehrs. Er wurde 1925 Ehrenbürger von Friedrichshafen. Eckener lebte direkt am Bodenseeufer in einem Einfamilienhaus, das 1910 nach Plänen des Göppinger Architekten Theodor Hiller für den Fabrikdirektor August Wolff entstand. Es handelte sich im Wesentlichen um einen eingeschossigen Putzbau auf hohem Sockel über rechteckigem Grundriss mit überdachtem Vorplatz im Nordosten und einem Erker mit Wintergarten und Balkon auf der Südseite, zum See. Ein hohes Mansardwalmdach in Glockenform war der eigentliche Blickfang des Gebäudes.
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Im Zweiten Weltkrieg verlor das Haus seine markante Dachlandschaft. Eckener ließ es durch den Häfler Architekten. Wilhelm Ritter mit einem ungeteilten, schlichten Satteldach wieder aufbauen. Das Innere des Hauses wurde ebenfalls verändert wiederhergestellt. 1965 hat ein neuer Eigentümer das Gebäude ein weiteres Mal umgestalten lassen.
Es ließen sich weder wissenschaftliche, zum Beispiel architekturhistorische oder bautypologische, noch künstlerische Gründe im Sinne von § 2 des Denkmalschutzgesetzes für den Schutz des Hauses als Kulturdenkmal anführen, heißt es aus Stuttgart. Als relevanter Schutzgrund bliebe nach dem Denkmalschutzgesetz die heimatgeschichtliche Bedeutung des Hauses zu prüfen. In der Stellungnahme des Landesamtes heißt es aber: "Es läge ... zweifellos im öffentlichen Interesse, sein Haus der Nachwelt zu erhalten, wenn das Gebäude so anschaulich überliefert wäre, dass sich bis heute Rückschlüsse auf das Leben des Friedrichshafener Ehrenbürgers in diesem Haus ziehen ließen".
Zwar habe Eckener die erste Veränderung infolge der Kriegszerstörungen an seinem Haus selbst veranlasst und noch einige Jahre in diesem veränderten Gebäude gewohnt. Durch den zweiten Umbau, mehr als zehn Jahre nach dem Tod von Hugo Eckener, sei das Haus allerdings weiter so stark überformt worden, dass sein heimatgeschichtlicher Zeugniswert verloren ging.