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Auch an Samstagen brummt’s

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Friedrichshafen / sz - Die „Ferienreiseverordnung“ soll dafür sorgen, dass auf bestimmten hochbelasteten Straßen der Verkehr besser fließt. Konkret heißt das: Laster über 7,5 Tonnen dürfen samstags nur mit Ausnahmegenehmigung fahren. Diese Regelung gilt auch für die B 31 zwischen Stockach und Sigmarszell – wenngleich sich manchmal ein anderes Bild bietet.

„An Samstagen in den Sommerferien gilt: die Autobahnen und Bundesstraßen der Hauptreiserouten bleiben brummifrei. Das bedeutet: weniger Stau, mehr Platz für Pkw und ein stressfreier Urlaubsbeginn.“ Mit diesen Worten wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in einer Pressemitteilung seines Hauses zur sogenannten „Ferienreiseverordnung“ zitiert. Weiter heißt es, dass auf hoch belasteten Strecken Transporte zwischen 7 und 20 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen. Eine dieser hochbelasteten Strecken, die in der Verordnung erfasst sind, ist die B 31 zwischen Stockach und Sigmarszell.

Brummifreie Samstage in den Sommerferien? Die Realität sieht ganz anders aus, wie unser Leser Klaus Hiller sen. aus Eriskirch festgestellt hat. Er machte sich die Mühe, an drei Samstagen auf dem ZF-Parkplatz an der B 31 den Schwerlastverkehr zu zählen. Das Ergebnis: Am Samstag, 9. August, notierte er 62 Fahrzeuge (56 ausländische/6 deutsche) – in einer Stunde. Am 30. August seien es 53 (48/5) gewesen, am 6. September 145 (128/17), allerdings innerhalb von zwei Stunden. „Was nützt ein Gesetz – ein Fahrverbot von Schwerverkehr auf Bundesstraßen an Samstagen in der Ferienzeit – wenn dies von Transportunternehmen ignoriert wird?“, fragt er sich und vermutet, dass entlang der B 31 wohl keine Kontrollen vorgenommen werden.

Diese Vermutung ist nicht richtig, stellt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung klar. „Bei den bisherigen Kontrollen, sowohl der nur auf der B 31 geltenden Ferienreiseverordnung, als auch des allgemeinen Sonn- und Feiertagsfahrverbots wurden durch die Verkehrspolizei nur äußerst selten Verstöße festgestellt“, lässt die Polizei wissen. Die hierbei kontrollierten Lastwagenfahrten seien in der Regel bereits aufgrund der allgemeinen Ausnahmen von diesen Bestimmungen oder erteilter Ausnahmegenehmigungen erlaubt gewesen.

Überdies, lässt die Polizei wissen, seien die Möglichkeiten zur Durchführung von Lkw-Kontrollen auf der B 31 angesichts der nur sehr begrenzt verfügbaren Flächen stark eingeschränkt. Die nur westlich von Immenstaad vorhandenen Parkplätze haben nur begrenzte Kapazitäten und seien daher häufig belegt. Östlich von Immenstaad bis zur bayrischen Landesgrenze seien gar keine an der Bundesstraße gelegenen Parkplätze vorhanden. Aus diesen Gründen sieht die Polizei in der Kontrolle dieser Verkehrsbeschränkungen keinen Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung, betont der Polizeisprecher, sondern beschränke sich darauf, diese Aufgabe im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung wahrzunehmen.

Bis zu 150 Euro Strafe

Was passiert eigentlich demjenigen, der erwischt wird? Bei Verstößen gegen die Verbote der Ferienreiseverordnung müssen der Fahrer beziehungsweise der Halter des Lasterwagens mit Bußgeldern zwischen 60 und 150 Euro rechnen. Eine Frage drängt sich angesichts der vielen von unserem Leser gezählten internationalen Laster natürlich noch auf: Wissen ausländische Fahrer und Speditionen eigentlich von der deutschen Ferienreiseverordnung? „Die deutschen Botschaften in den europäischen Hauptstädten, Verbände, Presse, Rundfunk und Fernsehen werden regelmäßig über Regelungen und Änderungen der Ferienreiseverordnung informiert. Für einfahrende ausländische Lkw-Fahrer ist die Verteilung von mehrsprachigen Merkblättern über internationale Speditionsverbände üblich“, teilt das Bundesverkehrsministerium mit.


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