Friedrichshafen / sz - Wegen bandenmäßigem Diebstahl müssen sich seit Dienstag drei Männer vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in acht Tankstellen eingebrochen zu sein. Eine so genannte Verständigung, bei dem eine Strafober- und Strafuntergrenze festgelegt wird, kam am ersten Verhandlungstag nicht zustande.
Die Spur, die die Einbrecherbande hinterlassen hat, zieht sich durch ganz Oberschwaben hindurch bis zum Bodensee. Ehingen, Tuningen, Eberhardszell, Aulendorf, Bad Waldsee, Oberteuringen, Überlingen – in diesen Orten sollen die drei Männer jeweils nachts und in wechselnder Besetzung zwischen dem 26. August und 12. November 2014 in Tankstellen eingestiegen sein – mit mehr oder weniger brachialen Mitteln. Abgesehen hatten sie es hauptsächlich auf Zigaretten und Bargeld. Der Wert der Beute soll zirka 100 000 Euro betragen, der Sachschaden dürfte sich in der gleichen Größenordnung bewegen. Erwischt wurden die Männer – 29, 32 und 35 Jahre alt – nach dem Einbruch in Überlingen. Auf frischer Tat ertappt, flüchteten sie zunächst mit dem Auto, bevor sie bei Markdorf von der Polizei dingfest gemacht wurden. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
Kurz nachdem am Dienstagnachmittag die Anklageschrift verlesen war, regten die Verteidiger ein so genanntes Verständigungsgespräch an. Die Verständigung ist ein Instrument der Strafprozessordnung, das dazu dienen soll, die Hauptverhandlung deutlich abzukürzen. Dabei erörtern zunächst die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft, welches Strafmaß sie sich vorstellen. Unbedingte Voraussetzung einer Verständigung: ein umfangreiches und detailliertes Geständnis der Angeklagten. Und: Im weiteren Verlauf des Verfahrens darf nicht herauskommen, dass die Angeklagten noch mehr Straftaten, als ihnen ohnehin zu Last gelegt werden, auf dem Kerbholz haben. Wenn sich Anklagevertreter und Rechtsanwälte geeinigt haben, legt das Gericht einen Strafvorschlag mit einer Ober- und Untergrenze vor.
Nach knapp 45 Minuten ging gestern das Verständigungsgespräch zu Ende – ohne Ergebnis. Zum einen lagen die Parteien im angestrebten Strafmaß weit auseinander. Die Verteidiger forderten Bewährungsstrafen, was für die Staatsanwältin nur bedingt akzeptabel war, vor allem wegen des möglichen Anführers der Bande. Zum anderen sah sich auch Richter Jürgen Hutterer "nicht in der Lage, einen Verständnisvorschlag zu unterbreiten". Warum? "Weil Art und Umfang der Beteiligung an den Taten bei allen drei Angeklagten völlig offen sind." Unklar sei auch, wer die Ideen hatte und wer der größte Profiteur der Einbrüche war.
Einer der drei Männer stellte in Aussicht, dass er ein Geständnis ablegen würde. Offenbar dadurch unter Zugzwang gesetzt, beantragten die Verteidiger der Mitangeklagten, die Verhandlung für diesen Tag zu beenden. Sie bräuchten Zeit, um die neue Situation mit ihren Mandanten zu beraten.
Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch, 15. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.