Friedrichshafen / sz - Am Mittwoch ist 1. April: Damit ist das Radfahren auf der Häfler Uferpromenade wieder verboten. Kein Scherz! Schieben oder Strafzettel kassieren heißt wieder die Devise. Unübersehbare Schilder weisen darauf hin, dass das erlaubte Radfahren in den Wintermonaten (November bis März) vorüber ist.
Nach Worten von Stadtsprecherin Andrea Gärtner lockt die Uferpromenade stets viele Fußgänger an. Deshalb war bisher das Radfahren entlang der Uferpromenade immer verboten. Bis die Sondergenehmigung gegriffen hat. Erstmals ab 1. November 2013 bis 31. März 2014 durften Radfahrer probeweise mit behördlicher Genehmigung die Uferpromenade zwischen Antoniusplatz / Gondelhafen und dem Graf-Zeppelin-Haus befahren fahren. Probeweise. Der Versuch hat sich nach Worten von Andrea Gärtner aber bewährt - was durch Umfragen bei Bürgern untermauert wurde.
Allein Recht getan, ist eine Kunst die niemand kann, sagt ein altes Sprichwort. Im Zusammenhang der Uferpromenade kam es zur Kritik aus der Bürgerschaft, dass Radfahren in diesem Abschnitt nicht erlaubt sei. Andererseits gingen regelmäßig beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt sowie beim Rechtsamt Beschwerden ein, dass die bestehenden Verbote von den Radfahrern nicht eingehalten werden.
Die Häfler Stadtverwaltung hat deshalb das generelle Radverbot gelockert. In den Wintermonaten. In den Sommermonaten ist das Radeln auf der Promenade wegen der hohen Fußgängerzahlen weiterhin verboten.
Grundsätzlich bezieht sich die Stadt mit ihrer Winter-/Sommerregelung auch auf Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und dass Personen, die am Verkehr teilnehmen, sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird.