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In Friedrichshafen werden überdurchschnittlich hohe Mieten gezahlt

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Friedrichshafen / ras - Die Landesregierung hat in 45 Gemeinden in Baden-Württemberg, darunter auch in Friedrichshafen – als einzige Kommune im Bodenseekreis – festgestellt, dass eine Unterversorgung mit Wohnraum gegeben ist und die Mieten überdurchschnittlich hoch sind. Daher ist eine Rechtsverordnung zur öffentlichen Anhörung freigegeben worden, nach der eine "reduzierte Kappungsgrenze" eingeführt werden soll.

Friedrichshafen hat bis Mitte April Zeit, eine Stellungnahme abzugeben, ob die "reduzierte Kappungsgrenze" im ganzen Stadtgebiet gelten soll. "Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass die Wohnungssituation in Friedrichshafen sehr angespannt ist, so wäre der nun erbracht," so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dieter Stauber.

Nach der Stellungnahme der Stadt wird die Rechtsverordnung endgültig beschlossen und soll im zweiten Quartal 2015 in Kraft treten.

Seit dem 1. Mai (Mietrechtsänderungsgesetz) haben die Bundesländer die Möglichkeit, für Gemeinden oder Teile davon die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen auf 15 Prozent zu senken.

Die "reduzierte Kappungsgrenze" bedeutet, dass nur noch Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig sind, und nicht mehr 20 Prozent. Maximal darf die Miete jedoch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, welche durch den qualifizierten Mietpreisspiegel in Friedrichshafen festgelegt ist.

Der Mietpreisspiegel ist in Friedrichshafen erst 2014 aktualisiert worden. Oberbürgermeister Andreas Brand kommentiert die Nachricht der Landesregierung wie folgt: "Es ist ein gutes Zeichen, das verhindern soll, dass die Mieten bei einer Neuvermietung extrem ansteigen. Deshalb ist es positiv, dass ein solches Instrument an die Hand gegeben wurde. Die Mietpreisbremse schafft aber keine einzige zusätzlichen Wohnung." Der Mangel an Wohnraum in Friedrichshafen werde dadurch nicht gelöst. Vielmehr werde der Druck anhalten, Wohnraum in Friedrichshafen zu schaffen. Schließung von Baulücken, Nachverdichtung und Ausweisung von Baugebieten seien seiner Überzeugung nach notwendig. "Notwendig, um in unserer Stadt für alle Bevölkerungsgruppen angemessenen und jeweils individuell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen", so Andreas Brand.

Schutz vor zu hohen Steigerungen

"Mit dieser Regelung werden bestehende Mietverhältnisse von Mietern in Friedrichshafen besser vor unangemessen hohen Mietsteigerungen geschützt," so Stauber.

Natürlich seien Maßnahmen wie die reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten und die Mietpreisbremse für neue Mietverträge nur Bausteine eines großen Ganzen und könnten den dringend notwendigen Wohnungsbau nicht ersetzen, sagt auch Dieter Stauber. Hier aber habe Friedrichshafen durch den Beschluss von fünf Bausteinen eines Wohnbauförderprogrammes, Planung von weiterem Wohnungsbau und das Baukindergeld schon viel getan, sagt Stauber.

Die genannte Mietpreisbremse, der im Bundesrat nun zugestimmt wurde, wird zum 1. Juni diesen Jahres Gesetz werden. Bei einem neuen Mietverhältnis kann die Miete künftig nur noch so viel angehoben werden, dass sie höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegt. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Neubauten und umfangreich sanierte Wohnungen, schließlich sollen keine Investitionen in den Wohnungsmarkt erschwert werden, sagt das Land.

In diesem Fall hat die Stadt Friedrichshafen ebenfalls Maßnahmen ergriffen. So waren im Fall des Projektes Regenerstraße 20 Prozent preisgebundener Wohnraum vorgeschrieben.

Eine weitere Entlastung für die Mieter kommt mit dem sogenannten Bestellerprinzip im Maklerrecht. Künftig wird der Makler von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat, in den allermeisten Fällen also nicht mehr der Wohnungssuchende.

Für den SPD-Kreisvorsitzenden Dieter Stauber ist das "ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter".


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