Friedrichshafen / sz - Die Regionalfluggesellschaft Intersky hat vor drei Jahren mit dem Kauf neuer Flugzeuge des Typs ATR 72-600 die Sicherheitsstandards fürs Cockpit angepasst und führte damals die Zwei-Personen-Regel ein. Diese Regelung wurde in den vergangenen Tagen von mehreren deutschen Fluglinien eingeführt, nachdem ein Airbus der Fluggesellschaft Germanwings von einem Co-Piloten zum Absturz gebracht wurde.
Wenn also ein Pilot das Cockpit verlässt, muss automatisch eines der Crewmitglieder ins Cockpit gehen. Diese Anpassung wurde bei diversen Fluggesellschaften nach der Pressekonferenz der französischen Staatsanwaltschaft vom Donnerstag vorgenommen. An dieser wurde bekannt, dass der Co-Pilot der Unglücksmaschine alleine im Cockpit saß.
Flugbegleiterin im Cockpit
Intersky setzt diese Zwei-Personen-Regel schon seit rund drei Jahren um. Grund dafür war die Flottenerweiterung um zwei neue ATR 72-600 im Jahr 2012, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung schreibt. Damals wurden die Sicherheitsstandards dahingehend umgesetzt, dass eine Flugbegleiterin das Cockpit betritt, wenn ein Pilot dieses verlassen will. Zuvor habe sie aber sicherzustellen, dass sich keine Passagiere im Türbereich befinden und sich unerlaubten Einlass verschaffen könnten. "Als wir damals die Sicherheitsbulletins für die neuen ATR definieren mussten, entschlossen wir uns für diese Vorgaben auch im Sinne des Sicherheitsgefühls bei den Passagieren", erklärt Intersky-Geschäftsführer Roger Hohl.