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Parken: Stadt muss 1,1 Millionen nachzahlen

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Friedrichshafen / hag - Die Stadt Friedrichshafen muss auf ihre Einnahmen aus Parkscheinen, Parkhäusern und Co. rückwirkend bis zum Jahr 2008 rund eine 1,1 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Das geht aus einer Sitzungsvorlage der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag hervor.

Grund für die üppige Nachzahlung ist offenbar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Einnahmen aus kommunalen Parkplätzen der Steuerpflicht unterwirft. Damit soll eine steuerliche Benachteiligung privater Anbieter, die ebenfalls gebührenpflichtige Parkplätze betreiben, im Vergleich zu den Kommunen beseitigt werden. Die Stadt erwartet einen entsprechenden Bescheid des Finanzamts über das Gros der Summe im März. Dazu laufen nun Steuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2015 an.

Zwischen 2008 und 2014 hat die Stadtverwaltung rund vier Millionen Euro auf Parkplätzen eingenommen, die von der Regelung betroffen sind. Gut ein Viertel sind jetzt als Steuern zu zahlen. Bestimmte Parkplätze sind von der Regelung ausgenommen.


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