Friedrichshafen / sz - Die meisten Toten bei Gebäudebränden sterben an einer Rauchvergiftung – nicht durch offenes Feuer.
Deshalb hat auch Baden-Württemberg Rauchmelder zur Pflicht gemacht, 5,2 Millionen Wohungen sind davon betroffen. Seit 1. Januar sind sie zwingend in allen Wohnungen und Häusern vorgeschrieben – doch auch in der Bodenseeregion sind noch immer nicht alle Haushalte ausgestattet. Die SZ hat die wichtigsten Tipps für Nachrüst-Muffel gesammelt:
Wozu überhaupt Rauchmelder?
Die jetzt zur Pflicht gemachten Rauchmelder dienen einzig der Alarmierung von Hausbewohnern durch einen lauten Pfeifton – zum Beispiel im Schlaf – wenn ein Feuer ausbricht. Sie sollen Leben retten. Bewohner können durch den Alarm rechtzeitig flüchten oder ein Feuer bekämpfen. Eine automatische Alarmierung der Feuerwehr ist dabei nicht vorgesehen.
Wer muss Rauchmelder nachrüsten?
Egal ob Altbau oder Neubau, Haus oder Wohnung: Seit 31. Dezember müssen laut Gesetz Rauchmelder installiert sein. "Bei Neubauten obliegt der Einbau den Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümer verantwortlich", sagt Louis Laurösch, Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichshafen. Aber Vorsicht: Die Pflicht zur Rauchmelder-Installation kann im Mietvertrag auf Mieter abgewälzt werden.
Wer installiert Rauchmelder?
Eigentlich ist die korrekte Installation der Melder auch für Laien kein Problem. Aber falls ein Gerät im Brandfall versagt und die korrekte Wartung und Installation nicht nachgewiesen werden, könnte das im Zweifel Rechtsfolgen haben.
Wo müssen Rauchmelder vorhanden sein?
In Schlafzimmern, Gästezimmern, Kinderzimmern und in Fluren zwischen Schlafzimmer- und Wohnungseingangstüren. Bei Einfamilien- und Reihenhäusern mit durchgehenden Treppenräumen gilt als Mindestschutz ein Rauchwarnmelder pro Etage zusätzlich zu den Schlafräumen. Der beste Installationsort ist übrigens die Decke in der Raummitte. Und Küchen sind nicht besonders geeignet für Rauchmelder – Wasserdampf und Co. lösen dort schnell einen Fehlalarm aus.
Welcher Rauchmelder ist der Richtige?
Es gibt die Variante mit einer sogenannten 9-Volt-Blockbatterie, die alle zwei Jahre ausgetauscht werden sollte (ab fünf Euro pro Gerät) und die Variante mit einer Zehn-Jahres-Batterie, wobei nach Ablauf der zehn Jahre der Melder komplett ausgetauscht wird (meist ab etwa 20 Euro pro Gerät). "Die Feuerwehr empfiehlt eher Variante zwei", sagt Stadtbrandmeister Laurösch. Diese Geräten schonen auch die Nerven, weil die Qualität oft höher, die Zahl von Fehlalarmen, die bei günstigen Geräten durchaus vorkommen, dagegen niedriger ist.
Müssen die Geräte geprüft werden?
Laut Gesetz ist einmal jährlich die Testtaste von Rauchmeldern zu betätigen. "Das kann jeder selbst machen", sagt Stadtbrandmeister Laurösch. Doch Achim Brotzer, Geschäftsführer von Haus und Grund in Friedrichshafen, der Vereinigung der Immobilieneigentümer, sieht dabei durchaus Probleme, da eine jährliche Prüfung jedes Geräts im Zweifel nachgewiesen werden muss. Wer eine Wohnung bewohnt – ob Mieter oder Eigentümer – muss in der Regel für die Prüfung Sorge tragen. Doch auch ein Eigentümer muss im Zweifel sicher sein, dass sein Mieter die Prüfpflicht einhält. "Eine gute Lösung ist zum Beispiel, Mietern mit der Jahresabrechnung ein Blatt Papier mit einer Prüfanleitung zu senden und sich das quittieren zu lassen", sagt Brotzer. Möglich ist auch die Prüfung der Geräte durch einen Dienstleister, was jährlich mit etwa fünf Euro pro Gerät zu Buche schlägt. Diese Kosten dürfen auch auf Mieter umgelegt werden – was allerdings bei bestehenden Mietverträgen Probleme bereiten kann. Es gibt weitere ähnliche rechtliche Unklarheiten bei der Prüf- und Installationspflicht der Geräte: "Das Gesetz ist einfach mit heißer Nadel gestrickt", so Brotzer. Wenn Mieter und Vermieter aber verständnisvoll miteinander umgehen, seien die Probleme zu umschiffen.
Kann eine Versicherung die Zahlung verweigern, wenn kein Rauchmelder installiert ist?
Grundsätzlich besteht die Rauchmelderpflicht, um das Leben von Menschen zu retten, die beispielsweise schlafen und so den Ausbruch eines Feuers nicht bemerken. Die Pflicht wurde nicht zum Schutz von Gebäuden vor Brandschäden eingeführt. Damit dürfte eine Feuerversicherung selbst dann für Schäden zahlen müssen, wenn ein Rauchmelder fehlt oder wegen fehlender Wartung ausfällt. Anders sieht es aus, wenn Menschen bei einem Feuer zu Schaden oder ums Leben kommen. Wenn dann ein Rauchmelder fehlt, könnte das Unglück auch empfindliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.