Friedrichshafen / sz - Das Stadtgebiet entlang der Rotach gilt offiziell als Überschwemmungsgefährdet. Deshalb will die Stadt so schnell wie möglich Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen. Weil damit Buamfällungen verbunden sein sollen, formierte sich Protest in der Bürgerschaft. Zum gegenwärtigen Stand der Dinge äußerte sich Friedrichshafens Erster Bürgermeister Stefan Köhler deshalb wohl nur schriftlich.
Herr Köhler, bis zum 15. September durften Bürger ihre Einwände zum Hochwasserschutz bei der Stadt abgeben. Haben Sie diese Einwände schon sichten und analysieren können?
Derzeit werden die von den Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Anregungen umfassend geprüft.
Lassen Sich die Zuschriften der Bürger bereits in irgendeiner Form einschätzen beziehungsweise in Kategorien einordnen?
Es liegen uns vielfältige Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen vor. Eine Kategorisierung wird von uns nicht vorgenommen. Wir werden uns mit allen eingereichten Vorschlägen, Wünschen und Anregungen gleichermaßen beschäftigten.
Wie bewerten Sie die Zuschriften der Bürger?
Für eine Bewertung ist es derzeit noch zu früh. Erst wenn alle Punkte betrachtet, nochmals geprüft und gegebenenfalls überarbeitet oder geändert sind, ist eine Bewertung zweckmäßig.
Es hat auch eine Unterschriftenaktion gegeben. Wie viele Unterschriften sind mittlerweile bei Ihnen eingegangen und wie gehen Sie mit der Aktion um?
Es liegen uns derzeit 1593 Unterschriften zur „Unteren Rotach“ vor. Davon sind 1279 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus Friedrichshafen. Teilweise gibt es keine Adressangaben auf den Listen, so dass hier gewisse Unsicherheiten bestehen. Weiter liegen auch Unterschriften, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Bunkhofen, für den Hochwasserschutz vor.
Warum kann die Rotach eigentlich nicht einfach nur vertieft oder verbreitert werden? Warum sind Maßnahmen in der Höhe erforderlich?
Dafür gibt es mehrere Gründe. Eine Vertiefung ist nicht möglich, weil es dadurch zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels kommen könnte, weil die Gewässersohle geschützter FFH-Bereich ist und der Abfluss in den See dann nicht mehr so gewährleistet ist (Rückstau). Eine Verbreiterung ist nicht möglich, da wir uns im bebauten Bereich befinden und sich eine Enteignung und Umsiedlung von Bürgern von vornherein verbietet.
Einige Bürger sind der Meinung, in die Rotach werde zu viel Wasser von der versiegelten Gewerbe- und Industriegebieten eingeleitet. Gibt es dazu Zahlen, wie groß der Anteil dieser Wassermenge ist? Lässt sich das einschätzen?
Der Einfluss der versiegelten Flächen im Stadtgebiet ist nicht maßgebend, da das Hochwasser dieser Flächen vor der Hochwasserspitze des Gesamteinzugsgebietes ablaufen.
Entlang der Rotach gehen die Menschen gerne spazieren. Sie wollen das Gebiet als Naherholungsgebiet nicht verlieren. Gibt es denn auch Ansätze, Teile dieses Gebietes zu erhalten? Gibt es denn nicht auch die Möglichkeit, nach dem Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen dieses natürliche Rückzugsgebiet als solches wieder herzustellen oder neu anzulegen, Bäume wieder aufzustellen?
Es ist selbstredend, dass die Naherholungsfunktion nicht eingeschränkt werden darf. Das war auch bei den getätigten Hochwasserschutzmaßnahmen vor Jahrzehnten bereits so. Wenn Bäume entfernt werden müssen, werden wir auch wieder Neupflanzungen vornehmen.
Wie gehen Sie mit den Emotionen der Bürger um? Gibt es da eine passende Antwort?
Wir nehmen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und haben durchaus Verständnis dafür, wenn sich Menschen emotional für dieses Thema engagieren. Es ist aber unsere Pflicht als Stadt, die Menschen, die im hochwassergefährdeten Bereich leben, so gut als möglich zu schützen. Immer häufiger kommt es zu Starkregenereignissen, durch die die Menschen direkt an der Rotach vom Hochwasser bedroht sind.
Was sind jetzt die nächsten Schritte? Was steht als nächstes auf dem Programm?
Nachdem wir alle vorgebrachten Punkte gesichert und analysiert haben, werden wir das weitere Vorgehen und den damit vorzusehenden Entwurf in den Gremien beraten. Die Gremien werden dazu über alle an die Stadtverwaltung gerichteten Anregungen und Bedenken informiert. Dies ist für das Ende des ersten Quartals 2015 vorgesehen.