Friedrichshafen / sz - Eine auf dem Sperrmüll entsorgte Festplatte mit sensiblen Daten der Stadt Friedrichshafen ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt geworden. Eine Friedrichshafenerin hat die Festplatte auf dem Sperrmüll gefunden. In einer Auseinandersetzung mit der Stadt soll ihr Sohn versucht haben, die Informationen für seine Zwecke zu nutzen. Gegen ihn hat die Stadt jetzt Strafantrag gestellt. Der Vorwurf: Weitergabe personenbezogener Daten und versuchte Nötigung.
Auf der Festplatte befanden sich rund sechs Gigabyte städtischer Daten. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Friedrichshafen hatte seinen städtischen Rechner im Sperrmüll entsorgt, die Stadtverwaltung bedauerte damals den Vorfall. Tätig wurde sie jedoch erst nach Berichten in der „Schwäbischen Zeitung“. Im städtischen Datensatz befinden sich nicht nur harmlose Privat-Dokumente, sondern auch ungeschützte Datensätze aus dem Rathaus. Etwa Mitschriften von Sitzungen hinter verschlossener Tür, Arbeitszeugnisse oder persönlichen Daten von Verwaltungsmitarbeitern.
Auch der ehemalige Mitarbeiter der Stadt hat Anzeige gegen den Sohn der Finderin gestellt. Der Grund: Weitergabe von Daten an Dritte. Für den Ersten Staatsanwalt Karl-Josef Diehl in Ravensburg Anlass, alle möglichen Straftaten und Tatbestände zu prüfen und Ermittlungen einzuleiten. „Es liegt ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vor“, sagt Diehl gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“.
Allerdings ermittelt der Staatsanwalt nicht gegen den, der die Festplatte entsorgt hat, sondern gegen den, der sie fand. Unter Umständen liege ein Eigentumsdelikt vor. Denn auch Gegenstände auf dem Sperrmüll gehören noch dem, der sie entsorgt hat. „Wenn jemand etwas zum Sperrmüll bringt, trennt man sich von seinem Eigentum mit der Zweckbestimmung es zu entsorgen“, sagt der Staatsanwalt. Bis zur Entsorgung aber gäbe es einen eindeutigen Eigentümer.
Zwar könne man auch das Verhalten desjenigen hinterfragen, der die Festplatte zum Sperrmüll gestellt habe. „Wir haben aber nicht darüber zu befinden, ob oder wie mit den Daten mit der nötigen Sensibilität umgegangen worden ist“, so der Staatsanwalt. Dies sei ein Fall für den Datenschützer. Nicht für den Staatsanwalt.
Keinerlei Angaben gibt es zu der versuchten Nötigung. Die Stadt hält sich wegen der laufenden Ermittlungen bedeckt und die Staatsanwaltschaft kann dazu aus denselben Gründen nichts sagen.