Friedrichshafen / sz - Der Uferweg kann entlang des Grundstückes von Werk 2 der MTU gebaut werden. Die entsprechende Genehmigung ist am Freitag vom Regierungspräsidium erteilt worden. Die Arbeiten können laut Stadtverwaltung erst bei herbstlich, winterlichem Niedrigwasserstand Wasserstand von 3,40 Metern beginnen.
Zunächst solle im Westen beim Freizeitgelände Manzell bis zum Grillplatz MTU gebaut werden. Danach beginne der östliche Teil mit der Anbindung der Zeppelin UNiversität. Insgesamt beträgt der Bauabschnitt zwischen dem Freizeitgelände Manzell und der MTU 1250 Meter. Die Stadt Friedrichshafen und das Land Baden-Württemberghatten die nötigen Verfahren für den Bau des Uferwegs im Bereich des MTU-Geländes sowie auf Grundstücken westlich und östlich des MTU-Geländes beantragt. Dort, wo Gewässerbett und Ufer des Sees betroffen sind, soll das Ufer zudem saniert werden.
Die Planung sieht vor, den Weg vor dem Werksgelände auf der vorhandenen Böschung anzulegen. Zum See hin soll der Weg mit großen Flussbausteinen eingefasst werden. Vor dem Weg sollen in unregelmäßigen Abständen Strukturen, wie größere „Störsteine oder Totholzstücke (Wurzelstöcke, Baumstämme) eingebaut werden“, schreibt das Landratsamt.
Östlich der Mauer soll der Uferweg auf Grundstücken entlang des Werkszauns am MTU-Gelände und daran anschließend über eine kurze Strecke in einem Waldstück bis zur Zeppelin-Universität angelegt werden. In diesem Bereich kann der Weg ohne große Bodenbewegungen angelegt werden. Im Waldstück sind Rodungsarbeiten von jungen Bäumen erforderlich. Zur Planung sind der Fischereibeauftragte beim Regierungspräsidium Tübingen, die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts, das Landesdenkmalamt, das Institut für Seenforschung und der BUND angehört worden. Die staatlichen Anhörungsstellen haben der Planung zugestimmt. „Der BUND lehnt die Planung trotz nachgewiesener umfassend geprüfter FFH-Verträglichkeit ab“, heißt es im Landratsamt.
Gegenstimmen
Der BUND bezieht sich auf ein Gutachten zu am Bodensee durchgeführten „Ufer-Renaturierungs-Maßnahmen“. Dort befürchten die Gutachter, dass die für den Uferweg notwendigen Aufschüttungen zuviel der ökologisch wertvollen Flachwasserzone zerstören würden. Außerdem befürchtet der BUND, dass durch Wellen und Strömungen ein Teil des Sandes und Kieses in die angrenzenden Schilfgebiete und Strandrasen verfrachtet werden könnte. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Uferweg-Umsetzung die das Gelände in einen naturnäheren Zustand bringe.
Die Video-Umfrage gibt es hier: www.schwaebische.de/uferweg