Friedrichshafen / sz - Am 12. August hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Beschwerde in der Auseinandersetzung um die Parkplätze vor der Weinstube Glückler zurückgewiesen. Zuvor hatte bereits die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen der Stadt Friedrichshafen in dieser Sache Recht gegeben.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte damit erneut die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Stadt, entlang der Olgastraße vor der Weinstube Glückler eine Kurzparkzone einzurichten. Das Verwaltungsgericht hat bei der von ihm vorgenommenen Interessenabwägung dem „besonderen öffentlichen Interesse“ Vorrang vor dem privaten Interesse der Weinstube Glückler gegeben. Autofahrer können dort künftig mit Parkscheibe zwei Stunden ihr Fahrzeug abstellen. Die Begrenzung der Parkdauer schließt die Benutzung durch Dauerparker aus. Die Parkierungsfläche steht damit als kostenlose öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Selbstverständlich können abends auch die Gäste der Weinstube diese Parkplätze kostenlos nutzen, teilt die Stadt Friedrichshafen am Donnerstag mit.