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Bombendrohung auf dem Seehasenfest: Noch ist nichts bewiesen

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Friedrichshafen / sz - Die Polizei wird jetzt ein Stimmen-Gutachten beantragen, um dem Mann des verdächtigen jungen Paares die Bombendrohung auf dem Seehasenfest nachweisen zu können. Das Gutachten wird nach Schätzungen der Polizei ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. „Zur Zeit werden die Jugendliche und der junge Mann nicht beschuldigt“, sagt Fritz Bezikofer, Sprecher der Polizei in Konstanz.

Um 21.35 Uhr war am Montag ein Anruf auf der Notrufnummer der Polizei eingegangen, mit dem ein Mann vor der Detonation zweier Bomben auf dem Seehasenfest warnte. Diese lägen im Lammgarten und im Uferbereich und würden binnen der nächsten 30 Minuten explodieren. Die Polizei startete einen Großeinsatz, evakuierte die betroffenen Bereiche ohne großes Aufsehen und vernahm später das verdächtige Paar. Die Häfler Polizeibeamten, die den Anruf entgegengenommen hatten, „haben durch Personenkenntnis auf den Mann geschlossen“, sagt Bezikofer. Die Beamten hätten die Stimme erkannt, beide Personen seien bei der Polizei keine Unbekannten mehr. Bei der Frau handele es sich um die 17-Jährige, die schon zuvor aufgefallen sei, weil sie auf ein Polizeischiff geklettert war und Beamte geschlagen und getreten hatte.

Ob die Bombendrohung jedoch tatsächlich von dem Mann dieses Pärchens ausgesprochen worden sei, könne nur das Gutachten sicher ergeben. Der Anruf war von einer Telefonzelle erfolgt, in deren Nähe die beiden angetroffen worden seien. Die Passagiere des Stadtbusses seien als Zeugen vernommen worden. Keine Angaben gab es dazu, warum die Polizei eine Frau auf dem Boden festgehalten habe, wie eine Augenzeugin es der Schwäbischen Zeitung gegenüber geschildert hatte.

Seitens der Polizei werden keine besonderen Kosten ermittelt werden, die dieser Einsatz verursacht habe. „Es waren genug Kräfte beim Seehasenfest eingeteilt. Der Einsatz erfolgte im Rahmen des ohnehin geplanten Aufwands“, sagt Fritz Bezikofer. Welche Kosten bei der Stadt entstanden sind, war bislang dort noch nicht bekannt.


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