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"Das Verhalten der Jugendlichen hat sich gebessert"

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Friedrichshafen / sz - Beim Seehasenfest wird auch heuer ein Jugendschutzteam der Polizei nach dem Rechten sehen. Die Beamten werden in den nächsten Tagen junge Festbesucher, die Alkohol trinken, rauchen oder sich sonstwie auffällig verhalten, kontrollieren – und sie werden wenn nötig auch durchgreifen.

Seit 2005 wacht ein speziell geschultes Team der Polizei darüber, dass die Jugendschutzbestimmungen beim großen Heimat- und Kinderfest eingehalten werden. Nach zehn Jahren fällt die Bilanz von Hans-Peter Heilig, Jugendsachbearbeiter beim Revier in Friedrichshafen, sehr positiv aus. "Das Verhalten der Jugendlichen hat sich wesentlich gebessert", sagt Heilig. Er beobachtete zuletzt, "dass die Häfler Jugend in der Regel weiß, wie man sich verhält. Probleme bereiten uns eher die Auswärtigen". Als er damals seinen Posten am Antoniuseck bezogen hatte, sei es manchmal vorgekommen, dass sich sein Aktionsradius auf 15 Meter beschränkte. Warum? Weil er dann schon die ersten alkoholisierten Jugendliche antraf. "Damals bin ich fast nie richtig aufs Seehasenfest gekommen", sagt Heilig.

Inzwischen erreicht er alle Ecken des Fests. Wer Alkohol trinkt, raucht, pöbelt, streitet oder spät unterwegs ist, muss damit rechnen, von ihm und seinen Leuten angesprochen zu werden. Das Ziel sei eigentlich, sich unauffällig einer verdächtigen Person oder Gruppe zu nähern, verrät Hans-Peter Heilig. Dies gelingt allerdings nicht immer, weil er inzwischen eine gewisse Popularität bei seiner Zielgruppe genießt – und oft erkannt wird.

Mit geschultem Auge

Die Mitglieder seines Teams, allesamt Polizeibeamte, verfolgen sowohl das Festgeschehen als auch die jungen Festbesucher mit geschultem Auge. Und sie erkennen auch so manche Tarnung. "Es gibt kaum Jugendliche, die offen Alkohol trinken. Manche sind jedoch sehr innovativ. Sie füllen ihr Vodka-Mischgetränk in PET-Flaschen und das sieht dann aus wie Fanta", sagt Karl-Heinz Heilig. Wenn die Beamten Verdacht schöpfen, "nehmen wir auch mal eine Geruchsprobe".

Wer erwischt wird, muss Zigaretten und Alkohol abgeben. Die Polizei verwahrt das beschlagnahmte Gut und verlangt eine Verwaltungsgebühr von 36 Euro. Gleichzeitig werden die Eltern angerufen und gebeten, ihren Sprössling abzuholen. Es gibt aber auch noch schärfere Sanktionsmöglichkeiten. Wer sich völlig daneben benimmt oder stark betrunken ist, kann eine Anzeige wegen einer "grob ungehörigen Handlung" bekommen. Und dann wird’s noch teurer: 100 Euro sind dann fällig. "Wir schöpfen unseren Rahmen voll aus, um erzieherisch tätig zu werden", stellt Heilig klar.


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