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Geschützte Bauten

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Friedrichshafen / sz - Der Biber ist wieder heimisch im Bodenseekreis. Seine Art galt lange Zeit als aussterbend und ist deshalb streng geschützt. Was aber nur wenige wissen: Auch die Biberbauten stehen unter Naturschutz. Wer solch einen Damm auf seinem Grundstück vorfindet und ein Problem beispielsweise mit der landwirtschaftlichen Nutzung sieht, kann sich von den Experten des Umweltschutzamts beraten lassen.

Seit etwa fünf Jahren besiedelt der Biber wieder nach und nach die Gewässer im Landkreis, das berichtet das Landratsamt des Bodenseekreises. Als meist dämmerungs- und nachtaktive Tiere fallen sie zunächst in den Flüssen und größeren Bächen nicht auf. Erst, wenn auch die kleineren Gewässer besiedelt werden, ist ihre Anwesenheit bemerkbar. Biber sind hervorragend an ihren Lebensraum Wasser angepasst. An Land sind sie eher schwerfällig. So schwimmen sie stets lieber und bewegen sich nur an Land, wenn es gar nicht anders geht. Wo die Wassertiefe nicht ausreicht, staut er deshalb das Wasser durch Dämme auf und gestaltet so seinen Lebensraum.

Davon profitieren auch weitere Arten, die früher in natürlichen Bach- und Flussauen heimisch waren. Da aber vielerorts diese Auen verschwunden und einer landwirtschaftlichen Intensivnutzung gewichen sind, entstehen durch die Rückkehr des Bibers etwa auch für Laubfrosch und Libelle wichtige neue Lebensräume.

Störung unerwünscht

Jedoch sind Biberbauten und Biberdämme nicht überall gern gesehen: Gefällte Gehölze und aufgestaute Wasserläufe sind bei der intensiven und effizienten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gelegentlich hinderlich. "Aus anderen Regionen kennen wir die Erfahrung, dass die Dämme und Bauten des Bibers entfernt werden, wenn sie als störend empfunden werden", sagt Dieter Schmid, Biberbeauftragter beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises. Solch eine Reaktion auf die Rückkehr des Bibers wolle man im Bodenseekreis von Anfang an vermeiden, erklärt Schmid. Bisher ist der Behörde auch nur ein solcher Fall im Landkreis bekannt geworden.

Erhält das Umweltschutzamt solch einen Hinweis, geht es dem nach. Es kann sogar als Straftat geahndet werden, Biberbauten zu zerstören. Nach Paragraf 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, streng geschützte Arten zu stören, zu verletzen oder zu töten sowie deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. "Wegen des hohen Schutzstatus dieser Art sind im Konfliktfall Möglichkeiten der Koexistenz von Biber und Mensch zu suchen", erklärt Dieter Schmid. Hierzu gebe es bei der Naturschutzbehörde eigens ein Bibermanagement. "Gemeinsam mit ehrenamtlichen Biberberatern und den Betroffenen versuchen wir dann, eine vor Ort praktikable Lösungen zu finden."

So könne es einen finanziellen Ausgleich geben, wenn betroffene Flächen nur noch reduziert genutzt werden. Auch komme es vor, dass die öffentliche Hand eine Fläche kauft, wenn diese aus Sicht des Naturschutzes besonders wertvoll ist, erklärt Schmid. Gelegentlich helfe es, die Stauhöhe des Biberdammes zu regulieren. Das Landratsamt stellt dafür sogar Material wie etwa Drahtgeflecht zum Schutz von Bäumen, Verbissschutzanstrich oder Zaunmaterial zur Verfügung. "Sind keine zumutbaren Lösungen zu finden, können von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden", sagt Schmid. Voraussetzung ist allerdings, dass sonst ein erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger wirtschaftlicher Schaden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit drohen. Auch darf dadurch nicht der Bestand der Biberpopulation gefährdet sein. Zuständig für solch eine Ausnahmegenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Naturschutzbehörde. "Wichtig ist, dass ein betroffener Landwirt den Kontakt zum Umweltschutzamt sucht", betont Dieter Schmid.

Informationen zum Bibermanagement sind in einem Faltblatt des Regierungspräsidiums zusammengestellt, das unter bestellt werden kann oder im Landratsamt ausliegt. Wer Biberbauten oder auffällige Aufstauungen auf seinem Grundstück entdeckt oder Fragen zum Thema Biber hat, kann sich an den Biberbeauftragten Dieter Schmid im Umweltschutzamt wenden: Telefon 07541 /204-5467 oder per E-Mail an .


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