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Vergewaltigung in Friedrichshafen: Angeklagter bricht in Tränen aus

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Friedrichshafen / sz

Was ihn vor genau einem Jahr zu der abscheulichen Tat veranlasst hat? Der 24-jährige Maschinenbau-Student weiß es nicht. Er hat damals in der Nacht eine 19-jährige Frau aus Friedrichshafen angesprochen, die sich auf dem Heimweg von einem Disco-Besuch im Fallenbrunnen Richtung Stadt befand.

Ob sie mit ihm schlafen wolle, hatte er sie gefragt, was sie verneinte, womit er sich allerdings nicht abfand. Er zog sie ins Gebüsch und auf den Boden, hielt ihr den Mund zu, drohte offenbar, sie zu töten, würgte sie. Als sich ein Auto näherte, ließ er von der Frau ab.

Am Dienstag wurde der Student im Amtsgericht Tettnang wegen versuchter Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Nicht vom Tisch ist die drohende Abschiebung des Mannes. Den Tathergang zu schildern fiel dem jungen Einwanderer aus gutem Hause schwer. Der Vater ist Professor, die Mutter Schulleiterin und auch die Schwester Akademikerin.

Masterstudium gesichert

Seit 2010 studiert er in Konstanz. Auf sein Studium in Deutschland hat er sich mit einem Deutschkurs an einem Goethe-Institut vorbereitet. Derzeit schreibt er seine Bachelor-Abschlussprüfung. Seine Zulassung zum Masterstudiengang scheint gesichert. Zur Finanzierung seines Studiums arbeitet er in der Küche eines Meersburger Hotels. Er kann Kuchen backen. Vorbestraft ist er nicht.

In der Tatnacht, es war ein Freitag, hatte er bis 22 Uhr in der Burgenstadt gearbeitet, war dann in einer Fahrgemeinschaft in sein Zimmer nach Friedrichshafen gefahren, später dann zum Feiern in die Disco im Fallenbrunnen gegangen. Drei bis vier Bier will er dort bis gegen 4 Uhr getrunken haben, ehe er die Disco verließ und die junge Frau in ein Gespräch verwickelte. Was würde nach so einer Tat in seinem Heimatland mit ihm passieren, will der Richter von ihm wissen? Er würde von der Familie des Opfers „geschlachtet“, räumt der Angeklagte ein, ehe er in Tränen ausbricht.

Als der Vorsitzende weiter wissen will, was passiert wäre, wenn das Auto nicht gekommen wäre? Er verstehe sein Tun nicht, schluchzt er, schämt sich. Die 19-Jährige hatte Prellungen an Hals und Hüfte, Blutergüsse und Hämatome davon getragen, war wegen posttraumatischen Störungen in Behandlung.

„Gerade noch vertretbar"

Das Opfer, der das Gericht gestern eine Aussage ersparte, hatte „Todesangst“, sagte die Stadtanwältin in ihrem Plädoyer. Zu seinen Gunsten spreche allerdings, dass er die Vorwürfe einräume und von seinem Opfer – das absolut nichts zur Tat beigetragen habe – abgelassen habe als das Auto kam. Eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung sei „gerade noch vertretbar“. Dem schloss sich auch der Nebenkläger-Vertreter an.

Erhebliche Gewalt

Ihr Mandant habe einen schweren Fehler gemacht und müsse bestraft werden, räumte die Verteidigung ein, die eine Verurteilung von einem Jahr und vier Monaten für ausreichend hielt. Strafmildernd bat der Verteidiger zu berücksichtigen, dass der Angeklagte den Vergewaltigungs-Versuch abgebrochen habe, Ersttäter, geständig sich und sich für die Tat schäme. Von sich aus habe er eine finanzielle Wiedergutmachung angeboten. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte weinend, „es tut mir wirklich sehr leid“.

Das Geständnis ändere nichts an der versuchten Vergewaltigung mit einer erheblichen Gewaltanwendung, bemerkte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe das völlig arglose Opfer abgepasst, es angesprochen und nach Geschlechtsverkehr gefragt. Nachdem Nein der Frau habe er sie ins Gebüsch gezogen, sie verletzt und gedroht sie umzubringen.

Trotzdem sei die Sozialprognose des 24-Jährigen in Ordnung, es bestehe keine Gefahr, dass sich in der Bewährungszeit Ähnliches wiederhole, so das Gericht.

Zu dem bereits bezahlten Schmerzensgeld von 2500 Euro muss der Angeklagte weitere 1500 Euro in Raten bezahlen, außerdem die Gerichts- und Nebenklägerkosten. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, doch dem Angeklagten droht wie bereits beschrieben, die Abschiebung in sein Heimatland und damit der Abbruch seines Studiums.


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