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Ex-Kanzler gewinnt Prozess gegen ZU

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Friedrichshafen / sz - Der ehemalige Kanzler der Zeppelin Universität, Niels Helle-Meyer, hat den Prozess gegen seinen Arbeitgeber gewonnen. Damit ist die Kündigung des Kanzlers ungültig. Das hat das Landgericht Ravensburg am Mittwoch entschieden. Die Trägerin der Privatuni, die Zeppelin Universitäts-Stiftung, überlegt jetzt, in Berufung zu gehen.

Dem ehemaligen Kanzler der Zeppelin-Universität wurde im August vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Daraufhin klagte Niels Helle-Meyer gegen die ZU. Ihm wurde vorgeworfen, die Mitarbeiter der Uni sowie ihre Professoren aufgewiegelt zu haben, gegen die angekündigte Freistellung seiner Person Stimmung zu machen. Das wertete die ZU-Stiftung als Geheimnisverrat und kündigte fristlos.

Der vorsitzende Richter an der Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Ravensburg, Harald Göller, verkündete am Mittwoch das Urteil. In einer Zeugenvernehmung im Mai hatte alle Zeugen bereits im Sinne Helle-Meyers ausgesagt.

In seiner Begründung sagte Göller, dass kein Kündigungsgrund vorgelegen habe. Niels Helle-Meyer habe auch nicht gegen die Loyalitätspflicht verstoßen: "Er hatte ein Interesse an der Weitergabe der Information, das gegenüber der Geheimhaltung überwog", sagte Göller. Laut Urteil wird er bis 2017 seinen Anstellungsvertrag behalten und müsse auch bezahlt werden.

Das Interesse des Klägers Helle-Meyer, die beabsichtigte Trennung der Uni von ihm als Kanzler seinen Mitarbeitern zu erzählen, ist laut Gericht höher zu bewerten, als die Geheimhaltung. Helle-Meyer habe nicht mehr getan, als sachlich zu informieren, er habe Mitarbeiter weder aufgewiegelt noch ihnen Details verraten. Die beklagte Universität habe zudem die Geheimhaltungsverspflichtung nicht beweisen können.

Der Ex-Kanzler sagte nach der Urteilsverkündung: "Ich habe umfassend Recht bekommen und das Gericht stellt fest, dass die Unterstellungen der ZU-Stiftung nicht zutreffen."

Die ZU-Stiftung reagierte ebenfalls in einer Stellungnahme und ist nach wie vor der Meinung, "dass die fristlose Kündigung von Herrn Helle-Meyer aufgrund seines illoyalen und unprofessionellen Verhaltens als Geschäftsführer gerechtfertigt war, welches sich nicht mit seiner verantwortungsvollen Position vereinbaren und rechtfertigen ließ." Helle-Meyer habe "durch sein Verhalten der Zeppelin Universität, dem internen Betriebsfrieden und dem Image der Zeppelin Universität in der Öffentlichkeit erheblichen Schaden zugefügt. Das notwendige Vertrauensverhältnis zur ZU–Stiftung als seinem Arbeitsgeber ist dadurch zerstört worden, so dass auch aus diesem Grund keine weitere Zusammenarbeit mehr möglich wäre."

Die ZU-Stiftung betont zum wiederholten Mal, "dass für die Trennung von Herrn Helle-Meyer fachliche und persönliche Aspekte ausschlaggebend waren, die zeitlich vor der fristlosen Kündigung lagen und inhaltlich mit dieser nichts zu tun haben."

Man wolle jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sich mit den Anwälten beraten und dann eine Entscheidung darüber treffen, ob die Stiftung in Berufung gehe oder das Urteil akzeptiere. "Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird Herr Helle-Meyer durch die ZU-Stiftung als Anstellungsträger von seiner Tätigkeit an der ZU freigestellt werden und sein Gehalt vertragsgemäß von der Zeppelin Universität erhalten. Entweder bis zum Ende der Laufzeit seines Vertrags oder bis er eine neue Aufgabe antritt."

Die Stimmung nach dem Urteil

Niels Helle-Meyer behält sich juristische Schritte gegen Behauptungen vor, die die ZU-Stiftung in einer Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts nennt. Die Stiftung bedauert darin, dass ihre Rechtsauffassung nicht geteilt werde. Es folgt die Auflistung von Vorwürfen gegen Niels Helle-Meyer, wie sie zu der damaligen fristlosen Kündigung geführt haben sollen. Diese Argumente sind vom Gericht nicht anerkannt worden.

Helle-Meyers Anwalt Lukas Weitbrecht kommentiert das Schreiben: "Wer auf rechtlich aussichtslosem Posten wie die ZU-Stiftung weiter so agiert, wird sich fragen lassen müssen, ob er die Vermögensinteressen, die ihm übertragen worden sind, richtig wahrnimmt."

Unter dessen sorgt die Pressemitteilung der ZU-Stiftung unter den Mitarbeitern der Uni für Aufregung. In der jüngsten Vergangenheit war bei Bemühungen der neuen ZU-Geschäftsleitung, im Zuge des Neubeginns Einsparungen vorzunehmen, immer wieder die Rede von möglichen, betriebsbedingten Kündigungen. Das berichten Mitarbeiter der Uni. Diese Kündigungen könnten als letztes Mittel nötig werden. Die Ankündigung der Stiftung, die Uni müsse die Kosten für den rausgeworfenen Kanzler tragen, sorgt die Mitarbeiter. Im Raum stehen Kosten von rund einer halben Million Euro. "Es kann nicht sein, dass am Ende des Tages deswegen Leute gehen müssen", heißt es an der ZU. Der Betriebsrat will sich einschalten. Rainer Böhme, Sprecher der Uni, sagt dazu: "Solange die Stiftung ihre Beratungen nicht abgeschlossen und keine Schlussfolgerungen getroffen hat, ist alles weitere Spekulation, an der wir uns nicht beteiligen werden."


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