Friedrichshafen / sz - Eine Interessengemeinschaft von Berger Bürgern will dafür kämpfen, dass der an der Harrößenstraße geplante Sendemast an einem anderen Standort aufgestellt. Eine entsprechende Protestnote ließen vergangene Woche der Ortsvorsteherin, dem Baubürgermeister und Ailinger Politikern zukommen. Heute befasst sich der Ortschaftsrat mit diesem Thema.
"Schaffen Sie keine Fakten, bevor Sie nicht Alternativen untersucht haben von denen wir ... wissen, dass es sie gibt." So lautet der zentrale Appell des Schreibens, das fünf Unterzeichner in der vergangen Woche an Vertreter aus Politik und Verwaltung geschickt haben. Die Berger Interessengemeinschaft begründet ihren Einspruch gegen den 35-Meter-Masten, den die Deutsche Funkturm GmbH an der Harrößenstraße bauen will, mit ungeklärten Gesundheitsfragen sowie dem Werteverlust, den anliegende Immobilienbesitzer hinnehmen müssten. Die Beschwerdeführer fordern die Behörden auf, eine Veränderungssperre zu erlassen, "damit wichtige Entscheidungen in Ruhe getroffen werden können". Außerdem soll ein spezialisiertes Institut untersuchen, ob es in Berg nicht einen besseren Platz für die Riesenantenne gibt. "Wir werden den Mast nicht verhindern können, aber vielleicht lässt sich ja doch ein anderer Standort finden – der in der Senke ist jedenfalls nicht sinnvoll", erklärt Andreas Link, ein Sprecher der Interessengemeinschaft. "Vielleicht ist ja der eine oder andere, der zuvor abgelehnt hatte, bereit, sein Grundstück zur Verfügung zu stellen, nachdem es jetzt bei den Bergern diesen Unmut gibt."
"Keine verträglichere Alternative"
Mit ihren Vorschlägen liegt die Interessengemeinschaft überhaupt nicht auf der Wellenlänge von Ailingens Ortsvorsteherin Sandra Flucht. Eine Veränderungssperre will sie keinesfalls verhängen. Denn: "Der Gesetzgeber hat ausdrücklich gewünscht, dass Sendeanlagen möglichst von der Bebauung abgerückt aufgestellt werden sollen. Genau das ist hier geplant", stellt sie klar. "Der bisherige Sendemast war mitten in der Bebauung. Die geplante Anlage ist zirka 115 Meter von der ersten Reihe der Hochhäuser in der Harrößenstraße entfernt. Schön wird das nicht sein. Aber es gibt leider keine landschaftsverträglichere Alternative." Ein Standortgutachten kommt für sie ebenfalls nicht in Frage, weil es auch hierfür keine rechtliche Handhabe gebe. "Wenn der Bauherr die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, haben wir keine Möglichkeiten, das Baugesuch abzulehnen. Der Bauherr hat einen Anspruch auf Baugenehmigung – und würde diesen im Zweifel auch einklagen", betont Sandra Flucht und verweist auf das jüngste Gerichtsurteil zum Standort in der Weststadt in Ravensburg. Der Ortschaftsrat, lässt sie wissen, gebe im Baugesuchsverfahren übrigens nur eine von viele Stellungnahmen ab – die Entscheidung treffe das Bauordnungsamt.
Der Besitzer der Obstplantage, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, sendet indes ein klares Signal aus. "Mir geht’s nicht um die paar Euro", erklärt er auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung. "Jeder mault herum, dass es Funklöcher gibt, aber keiner will einen Sendemast in der Nähe haben." Auch weil er sich selber einen guten Empfang wünscht, will er die 150 Quadratmeter seines Grundstücks verpachten. Er würde jedoch verzichten, wenn ein anderer einen besseren Standort anbieten könnte. Aber: "Da müsste sich erst mal einer finden."
Die öffentliche Sitzung des Ailinger Ortschaftsrats beginnt am Mittwoch um 19 Uhr im Rathaus.