Friedrichshafen / sz - Der große Unterschied zwischen der Fußgängerzone in Friedrichshafen und Fußgängerzonen in anderen Städten ist nicht nur die besonders schicke Lage am Bodensee. Im Gegensatz zu anderen Ortskernen sind hier zu Stoßzeiten sogar mehr Autos und Laster unterwegs als Fußgänger – zumindest gefühlt. Ein Gefühl, das Robert Eberl vom Referat Verkehr des Polizeipräsidiums Konstanz nachvollziehen kann: "In der Häfler Fußgängerzone herrscht tatsächlich viel Verkehr."
Woran das liegt, diese Frage ist schnell beantwortet: Die Stadt Friedrichshafen hat ungefähr 1400 Einfahrtsgenehmigungen ausgegeben – zu unterscheiden sind dabei gebührenpflichtige und gebührenfreie. Die Nachfrage bei der Pressesprecherin der Stadt, Andrea Gärtner, ergibt außerdem: Anwohner ohne privaten Stellplatz, Betreuungsdienste oder Gewerbetreibende zahlen zwischen 150 und 200 Euro, Anwohner mit privatem Stellplatz, Banken und sonstige Einrichtungen mit Sitz in der Fußgängerzone und privaten Stellplätzen oder Menschen, die ihren Nachwuchs in den Kindergarten bringen, zahlen nichts. Und das ist noch lange nicht alles: Dazu kommen Taxis und Hotelgäste, die nach Auskunft der Pressesprecherin immer in die Fußgängerzone fahren dürfen – ohne Genehmigung. Genau wie Kunden, die in den Notzeiten zur Apotheke müssen, um Medikamente abzuholen.
Ebenfalls keine Erlaubnis ist nötig für den Lieferverkehr während der Andienzeiten von 6 bis 11 und von 18 bis 20 Uhr zum Be- und Entladen. Die Regelungen über "die Befahrbarkeit der Stadt" hat der Gemeinderat beschlossen, der sich in einer seiner nächsten Sitzungen wieder mit dem Thema beschäftigen wird, kündigt die Stadtsprecherin an.
Ob es danach neue Regeln gibt und wie diese aussehen, dürfte ganz Friedrichshafen interessieren, wenn auch aus unterschiedlicher Motivation heraus: "Einigen Bürgern gehen die zugelassenen Ausnahmen zu weit, anderen nicht weit genug", erklärt Andrea Gärtner. Entsprechend wird das Urteil darüber ausfallen, dass die Fußgängerzone zu den Stellen gehört, die vom Gemeindevollzugsdienst am intensivsten kontrolliert werden. Ein Ergebnis: "Von 2013 bis heute wurden 8764 Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet."
35 Unfälle in fünf Jahren
Eine deutlich niedrigere Zahl: "In den vergangenen fünf Jahren gab es 35 Unfälle", berichtet Robert Eberl vom Verkehrsreferat der Polizei. Bei der Hälfte davon habe es sich um Unfallflucht gehandelt. Soll heißen: Ein Auto oder eine Laterne wurden gestreift, ohne dass sich der Unfallfahrer um den Schaden gekümmert hätte. An der anderen Hälfte waren Radfahrer und Fußgänger beteiligt – angefangen vom Radler, der von allein zu Sturz kam bis hin zum Fußgänger, dem ein Auto über den Fuß fuhr.
"Das ist alles nicht sonderlich auffällig, vor allem bei dem Verkehrsaufkommen", stellt Robert Eberl fest. Warum Letzteres so hoch ist, dazu sagt er: "Bedingt durch die Lage am See fehlt in der Häfler Fußgängerzone die Möglichkeit, über kleinere Seitenstraßen kurz rein- und wieder rauszukommen."