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Datenpanne: Klage gegen Festplatten-Finder

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Friedrichshafen / sz - Der Fall einer 2014 angeblich auf dem Sperrmüll gefundenen Festplatte mit vertraulichen Daten der Stadt Friedrichshafen beschäftigt erneut das Landgericht Ravensburg. Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung klagt der ehemalige Besitzer der Festplatte, ein Ex-Mitarbeiter der Stadtverwaltung Friedrichshafen, jetzt auf Löschung der Daten und droht mit einem Ordnungsgeld von 250000 Euro.

Unter anderem wirft der Kläger dem Finder der Festplatte Verstöße gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht vor. Außerdem soll der Finder die auf der Platte vorhandenen Daten genutzt zu haben, um eigene Interessen gegenüber der Stadt Friedrichshafen durchzusetzen.

Dazu passt, dass die Stadt Friedrichshafen bereits eine Strafanzeige gegen den Festplattenfinder eingereicht hat, in der Sie ihm Nötigung von Oberbürgermeister Andreas Brand und Verstöße gegen das Landesdatenschutzgesetz vorwirft.

Unbestritten ist in der ganzen Geschichte, dass die genannte Festplatte Ende 2014 für Aufsehen gesorgt hat. Der sechs Gigabyte große Datensatz, den der Finder quasi auf dem Sperrmüll entdeckt haben will, hatte vertrauliche Lohn- und Gehaltslisten von Stadtpersonal enthalten und auch für die Öffentlichkeit interessante Notizen des städtischen Mitarbeiters über interne Verwaltungsvorgänge der Jahre 2001 bis 2007. Darin wurde unter anderem geschildert, wie die Stadt einen unliebsamen Experten aus einer Ausschusssitzung ferngehalten habe oder wie Geschäftsergebnisse einer stadteigenen GmbH geschönt dargestellt worden seien.

Inwiefern sich der Finder dieser Daten nun der Weitergabe vertraulicher Informationen an die Öffentlichkeit schuldig gemacht haben soll und ob er tatsächlich versucht hatte, die Stadt mit den Daten in einer anderen, persönlichen Auseinandersetzung zu erpressen, das werden wohl nun Staatsanwälteund Richter in Ravensburg klären können.

Die persönliche Klage des ehemaligen städtischen Mitarbeiters zielt offenbar auf die Vernichtung der Daten ab und droht mit einem Ordnungsgeld von 250000 Euro, sollte ihr nicht nachgekommen werden. Da mutet es kurios an, dass der vermeintliche Finder der Festplatte der Schwäbischen Zeitung gegenüber bekannte, die Daten seien ohnehin längst nicht mehr in seinem Besitz: "Ich habe sie auf drei DVDs gebrannt und der Polizei übergeben. Die originale Festplatte gibt es nicht mehr", sagte er am Mittwoch im SZ-Gespräch.

Der städtische Ex-Mitarbeiter, der in der Auseinandersetzung durch Rechtsanwalt Andreas Kohnke vertreten wird, kommentiert die Klage unter Verweis auf eine angeblich private Natur der Daten auf der Festplatte nicht. Unbeantwortet ist außerdem die Frage, ob es sich bei den Daten um rein private oder um dienstliche Daten einer Behörde handelt, die vor Gericht möglicherweise anders zu bewerten wären.

Auch die Stadt Friedrichshafen gab sich bei Fragen zum eigenen Verfahren und dem ihres ehemaligen Mitarbeiters zuletzt zugeknöpft: "Unser ehemaliger Mitarbeiter hat die Klage aus eigenem Antrieb in die Wege geleitet, da es sich im Wesentlichen um private Daten handelt", teilt sie die Ansicht des Tettnanger Juristen.

Zum Stand der städtischen Anzeige gegen den Festplatten-Finders heißt es: "Hierzu werden wir uns derzeit nicht äußern." Immerhin gibt es aber eine Stellungnahme zu ganz direkten Folgen der Datenpanne im Rathaus: "Die Stadt Friedrichshafen hat ihre bestehenden Vorgaben für den Datenschutz verschärft und dies bereits umgesetzt", heißt es schließlich.


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