Friedrichshafen / sz - Im April 2013 hat sie völlig überfordert ihr Kleinkind erstickt, am 11. November 2014 wird das endgültige Urteil verkündet: Die zur Tatzeit vermindert schuldfähige Häflerin und 27-jährige Mutter muss für sieben Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Diese Strafe bleibt letztendlich übrig, nachdem die Verteidiger der Häflerin mit einer Revision beim Bundesgerichtshof durchgekommen sind.
Ein Urteil wegen Mordes stand nämlich am Ende eines Prozesses am Landgericht unter Vorsitz von Strafrichter Jürgen Hutterer. Der und Staatsanwalt Jens Rommel sehen Heimtücke bei der Tat als wesentliches Merkmal für Mord als erwiesen an. Nicht aber die Richter am BGH in Karlsruhe. Sie urteilen auf Totschlag und verweisen die Häfler Kindstötung zurück ans Ravensburger Landgericht - damit dort ein neues Strafmaß gefunden werde. Sieben Jahre und acht Monate statt der ursprünglich ausgesprochenen elf Jahre Haft bleiben übrig; Vorsitzender Richter Stefan Maier verurteilt die Frau wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.
Die Häfler Mutter sitzt bis zu ihrer Verurteilung am 1. April in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie in Weissenau. Dann kommt sie in Untersuchungshaft nach Hinzistobel in Ravensburg. Erst mit der Rechtskraft des Urteils am 11. November wird sie ins Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd überstellt.