Friedrichshafen / sz - Die von der Trägerin der Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU) beauftragte Stuttgarter Kanzlei Menold Betzler kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Provisionssystem, nach dem der Ex-Präsident der ZU, Stephan A. Jansen, Provisionszahlungen aus Fördermitteln kassiert hat, „grundsätzlich nicht gegen geltendes Recht“ verstößt. Dennoch soll dieses Provisionssystem abgeschafft werden.
Kein Wort findet sich in der Erklärung zu der Frage, ob Förderer der Universität über die Provisionszahlungen Bescheid wussten. Die Zahlungen, so die ZU-Stiftung, hätten stets im „Einklang mit den Fördervereinbarungen gestanden. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt nach wie vor gegen den Ex-Präsidenten der ZU wegen des Verdachts des Betrugs sowie der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
Die ZU-Stiftung versichert, dass sie das Gutachten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Wie der Schwäbischen Zeitung bekannt wurde, liegt es aber nicht einmal dem Interimspräsidenten Alfred Kieser, noch anderen Gremien der Zeppelin Universität vor.
Seitens der ZU-Stiftung heißt es weiter: „Aufgrund datenschutzrechtlicher Beschränkungen ist es der ZU-Stiftung nicht gestattet, das Gutachten in Gänze der Öffentlichkeit und den Medien zugänglich zu machen.“ Das steht im Gegensatz zu der Versicherung des ZU-Stiftungsvorsitzenden Werner Allgöwers, der Anfang September gesagt hatte, der Öffentlichkeit Einblick in das Papier zu geben.