Friedrichshafen / sz - Nur noch 540 Werbeplakate für Veranstaltungen sollen in Zukunft gleichzeitig im Stadtgebiet von Friedrichshafen hängen. Das hat der Gemeinderat Friedrichshafen am Montag per Richtliniennovelle beschlossen. Jetzt wollen sich die Räte noch der Reduzierung von Autoverkehr im Innenstadtbereich widmen.
Konkret müssen örtliche oder überörtliche Veranstalter künftig für jedes in der Stadt aufgehängte Plakat eine Genehmigungsplakette besitzen. Eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung - egal ob Konzert, Messe oder Flohmarkt - dürfen maximal 30, über zwei Wochen verteilt maximal 20 Plakate für diese Veranstaltung angebracht werden. Bezogen auf die Höchstzahl von 540 erlaubten Plakaten zur selben Zeit, dann damit noch für 18 Veranstaltungen zur gleichen Zeit Werbung gemacht werden. Über diese Regelungen hinaus haben die Gemeinderäte weitere Einschränkungen für Plakatierungen, zum Beispiel in Erholungsanlagen oder wichtigen Straßen, beschlossen.
Hintergrund der neuen Regelung ist ein Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2006, das die Gleichberechtigung örtlicher und überörtlicher Veranstalter verlangt. Dies führte vor einigen Monaten zu einem Aufschrei, als Friedrichshafen kurzerhand sämtliche Plakatierungen in der Stadt verbot, um eine Überarbeitung der Richtlinien vorzunehmen. Nach Aufhebung des Verbots kam es zu einer regelrechten Plakatschwemme in der Stadt, nachdem quasi keine Beschränkungen mehr gültig waren. Mit der neuen Plakatierungsrichtlinie sollte das vorbei sein.
Kompliziertes Wesen
Alle Gemeinderatsfraktionen unterstützten das Vorhaben im Wesentlichen. CDU-Fraktionssprecher Achim Brotzer bezeichnete die Richlinie als „ausgeglichene Regelung“, auch wenn sie vom Wesen her kompliziert sei. Auch stehen weitere Schritte, zum Beispiel das Schaffen öffentlicher Plakatflächen für Vereine oder öffentliche Einrichtungen, noch zur Debatte.
Abgesehen von der Plakatwerbung wollen die Räte auch weitere Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Flächen in Zukunft stärker kontrollieren. Im Mittelpunkt steht dabei der Autoverkehr in Innenstadt und Fußgängerzone. Nach langer Debatte am Montag einigten sich die Ratsfraktionen zuletzt - mit drei Gegenstimmen aus der CDU -, einem modifizierten Antrag von ÖDP und Linken, SPD, Freien Wählern und Grünen zuzustimmen. Demnach soll die Stadtverwaltung nun Möglichkeiten prüfen, wie einerseits der durch Sondergenehmigungen erlaubte Verkehr in der Fußgängerzone eingeschränkt werden kann und andererseits auch verbotene Fahrten in diesem Bereich besser gehandet werden können. Mit einem Ergebnis wird im Frühjahr gerechnet.