Friedrichshafen / sz - „Vertrauliche Geburt“ – so heißt ein neues Angebot für Schwangere in Notsituationen, für das jetzt auch im Bodenseekreis die nötigen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Frauen können ihr Kind medizinisch begleitet und rechtlich abgesichert zur Welt bringen, ohne ihren Namen und ihre Herkunft preisgeben zu müssen.
„Keine schwangere Frau soll in Deutschland ihr Kind heimlich und allein zur Welt bringen." So begründete Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt, das im Mai in Kraft getreten ist. Es ermöglicht Entbindungen und begleitende Betreuung unter Pseudonym, also mit erfundenem Namen. „Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten, befinden sich in einer schweren persönlichen Krise“, heißt es in einer Pressemitteilung der Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und Diakonie im Bodenseekreis. „Es ist ihnen nicht möglich, eine Beziehung zu ihrer Schwangerschaft herzustellen. Oft verdrängen sie ihre körperlichen Veränderungen und ziehen sich zurück.“ Doch irgendwann komme der Punkt, an dem die Schwangerschaft nicht mehr zu übersehen sei. Einige Frauen trauten sich dann nicht mehr, sich an ihr vertrautes Umfeld zu wenden, berichten die Beratungsstellen. Mit dem Angebot der vertraulichen Geburt wird diesen Frauen eine Möglichkeit eröffnet, ihr Kind in einem geschützten Rahmen und unter medizinischer Begleitung zur Welt zu bringen.
Informationen über die Herkunft
Im Bodenseekreis sind jetzt die organisatorischen Voraussetzungen für das neue Hilfsangebot geschaffen worden. Besonders wichtig: dauerhafte und individuelle Hilfe für betroffene Frauen. Die Beraterinnen sprechen dabei auch an, wie wichtig es für ein adoptiertes Kind ist, Informationen über seine Wurzeln zu bekommen. Das neue Gesetz zur vertraulichen Geburt bietet nämlich auch die Möglichkeit, dass Kinder später Informationen über ihre Mutter erhalten können.
Das Verfahren der vertraulichen Geburt wurde vom Gesetzgeber festgelegt, alle Beteiligten im Bodenseekreis haben sich auf eine einheitliche und verbindliche Vorgehensweise geeinigt: die vier kirchlichen Schwangerenberatungsstellen in Friedrichshafen, Markdorf und Überlingen, die drei Geburtskliniken in Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen, die Hebammen, das Jugendamt und das Ordnungsamt des Bodenseekreises sowie die Rechtspflege der Amtsgerichte Tettnang und Überlingen.
Erste Unterstützung in einer akuten Notsituation gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 404 00 20 oder unter
www.geburt-vertraulich.de