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Stadt beschließt Belegungsrecht für Wohnungen der SWG

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Friedrichshafen / sz - Die Stadt Friedrichshafen hat einen weiteren Schritt nach vorn gemacht, um der gegenwärtigen Flüchtlingswelle Herr zu werden. Dazu stimmte der Gemeinderat am Montagabend im Rathaus einem Vorschlag der Verwaltung zu – und zwar einstimmig.

Der Vorschlag der Stadtverwaltung sieht vor, dass die Städtische Wohnbaugesellschaft (SWG), eine hundertprozentige Tochter der Stadt, mit dem Beschluss dazu verpflichtet wird, der Stadt alle frei werdenden Wohnungen zu melden. Außerdem behält sich die Stadt ab sofort ein Belegungsrecht dieser Wohnungen vor. Das bedeutet: Wenn die SWG in Zukunft eine Wohnung zu vergeben hat, dann entscheidet die Stadt Friedrichshafen, wer die Wohnung bekommt. Vorzugsweise: Flüchtlinge.

Im kommenden Jahr rechnet die Stadt mit etwa 170 Flüchtlingen, für die eine Anschlussunterbringung gefunden werden muss. Dazu beruft sie sich aus den bisherigen Erfahrungswerten. In diesem Jahr waren es bisher 80 Flüchtlinge, die ein Recht auf Anschlussunterbringung in Friedrichshafen zugesprochen bekommen haben. „Man muss aber kein Prophet sein, um davon auszugehen, dass die Zahl – wenn sie sich ändert – eher noch steigen wird“, betonte Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, in seinem Sachvortrag zum Tagespunkt. „Für uns ist es alternativlos, auf die SWG zurückzugreifen“, sagte Schraitle. Dennoch: Ohne den privaten Sektor gehe es nicht. Deshalb, sagte Schraitle noch, wolle die Stadt Anreize schaffen, damit auch private Vermieter sich mit geeigneten Wohnungen an die Stadt wenden. Das könnten vor allem Sicherheiten wie Ausfallentschädigungen sein.

SWG löst nicht das Problem

Friedrichshafens Erster Bürgermeister Stefan Köhler fügte dem Sachvortrag noch hinzu, dass die sozial Schwachen aus der „eigenen Bevölkerungsgruppe“ dabei nicht vergessen werden sollten, und dass der freiwerdende Wohnraum nicht ausschließlich für Flüchtlinge reserviert werde. Auch Köhler sah die SWG nicht als der Weisheit letzter Schluss: Die SWG verfüge über etwa 1200 Wohnungen. 13 bis 15 Prozent dieser Wohnungen würden jährlich frei. Das reiche lange nicht, um den Bedarf zu decken.

Allerdings stimmten die Räte nur einem geänderten Vorschlag der Stadtverwaltung zu. Die CDU stellte zuvor nämlich einen Ergänzungsantrag: Das Belegungsrecht der Stadt greift erst dann, wenn sie in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis ein „Unterbringungskonzept“ erarbeitet hat. Dieses war ursprünglich erst an fünfter Stelle vorgesehen; das Belegungsrecht bei der SWG war bereits an zweiter Stelle vorgesehen. Dieses Unterbringungskonzept solle bis Ende des Jahres 2014 vorliegen, forderte CDU-Vorsitzende Achim Brotzer in der Stellungnahme seiner Fraktion. Dazu forderte er auch ein „begleitendes humanitäres Betreuungs- und Integrationskonzept“.


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