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Repariert, verkauft oder verschrottet

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Friedrichshafen / sz - Was sagen Eltern ihren Kindern, wenn diese mit ihren Fahrrädern unterwegs sind? Richtig: „Vergiss ja nicht dein Fahrrad abzuschließen, wenn du es abstellst!“. Besonders ärgerlich ist jedoch die Tatsache, dass Fahrraddiebe sich immer seltener von Ketten oder Fahrradschlössern abschrecken lassen. Kaum ein Ort scheint sicher zu sein, egal ob es sich um öffentliche Fahrradständer an Bahnhöfen, die Hinterhöfe oder die hauseigene Garage handelt.

Während die organisierten Verbrecher ihre Beute oft schnell außer Landes schaffen, gibt es häufig auch Gelegenheitsdiebe, die den gestohlenen Drahtesel so schnell wie möglich wieder loswerden wollen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Betrunkene handeln, die den letzten Zug oder Bus nach Hause verpasst haben und denen ein unverschlossenes Fahrrad gerade recht kommt. Sie greifen zu, legen ein gutes Stück des Weges auf der gestohlenen Errungenschaft zurück und entsorgen diese dann schnell wieder: in Wiesen, lehnen es an Hecken, oder stellen das Fahrrad in fremde Höfe.

„Jede Woche werden uns etwa zehn herrenlose Fahrräder gemeldet, die wir dann abholen“, erklärte Karl Stibi von der ZAB. Seit zwei Wochen nun haben die betroffenen Fahrradbesitzer jeden Samstag von 8.30 bis 12 Uhr die Möglichkeit, die Räder, die bis einschließlich September 2013 eingesammelt und bisher nicht abgeholt wurden, im Fallenbrunnen 30 (mittleres Tor) zu besichtigen – und mit etwas Glück vielleicht sogar ihr Eigentum wieder zu finden.

Um dieses wieder zu bekommen, muss allerdings nachgewiesen werden können, dass es sich wirklich um den rechtmäßigen Besitzer des Fahrrads handelt. „Es wäre natürlich das Einfachste, wenn die Besitzer ein Foto oder den Kaufvertrag vorlegen könnten. Ansonsten muss die polizeiliche Meldung mitgebracht werden“, erklärte Stibi.

Es geht um rund 150 Räder

Zurzeit stehen etwa 100 Fahrräder im Gebäude Fallenbrunnen 30. „Etwa 20 bis 30 stehen noch in der Garage der Polizei und ein paar weitere in der Rathausgarage, die aber auch bald abgeholt und hierher gebracht werden. So kommen wir auf eine Größenordnung von etwa 150 Fahrrädern“, fuhr Stibi fort. Hat ein Bürger den Verdacht, ein herrenloses Fahrrad entdeckt zu haben und möchte dies melden, hat er zwei Möglichkeiten, wie Stibi erklärte: „Wenn er einen Anspruch auf das Fahrrad stellen möchte, kann er bei der Polizei anrufen, die dann die Daten aufnimmt. Dieser Anspruch muss jedoch bei der Meldung gestellt werden. Die Daten werden an die Stadt weitergegeben. Das Fahrrad wird dem Fundamt gemeldet und ins Netz gestellt.“ Der Eigentümer hat nun sechs Monate Zeit, sein Eigentum aufzuspüren. Nach Ablauf dieser Frist hat nun der Finder selbst – wenn er einen Anspruch gestellt hat – vier Wochen lang die Möglichkeit das Fahrrad zu erhalten. Nach Ablauf dieser beiden Fristen können die Fahrräder repariert, verkauft oder verschrottet werden. Möchte der Finder jedoch keinen Anspruch stellen, kann dieser direkt im Rathaus anrufen, und die Meldung anonym aufgeben.


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