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Ärger programmiert: Krückstock gegen Luftpumpe

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Friedrichshafen / sz - Radler auf dem neuen Uferweg vor dem MTU-Werk 2: Das verbotene Radeln schlägt höhere Wellen wie Stürme auf den Weg peitschen. Andrea Gärtner, eine Sprecherin der Stadt, weiß vom verbotenen Tun. Deshalb habe man zusätzliche Verbotsschilder am Anfang und Ende des Weges angebracht. Viel besser ist die Situation nicht geworden. Mögliche Polizeikontrollen kommen ins Spiel.

Im Zusammenhang einer Berichterstattung über die einkalkulierten Überflutungen des neuen Wegs hatte die SZ einen Radler abgelichtet. Das Bild trieb mehrere Leserinnen und Leser auf die Barrikaden. "Das Bild sei eine Einladung an alle Radler", schrieb eine Markdorferin per mail, mit "Radler auf dem Uferweg sei Ärger programmiert: Krückstock gegen Luftpumpe", meinte ein weiterer und ein dritter Kritiker glaubt sogar, mit Veröffentlichung des Bildes habe der Radverkehr auf der verbotenen Strecke erst eingesetzt.

"Hat er nicht", sagt Andrea Gärtner. Schon seit der Einweihung Mitte Juni würde der Weg von Fahrradfahrern benutzt - "obwohl das blaue Verkehrsschild mit den zwei weißen Fußgängern deutlich mache: "Fußweg, Radfahren verboten". Das offizielle Schild der Straßenverkehrsordnung, das jeder Verkehrsteilnehmer kennen müsse, aber habe die Radler nicht vertreiben können. Also kam ein weiteres Schild dazu. Dort stehe unübersehbar geschrieben "Radfahren verboten".

Ein Vorort-Termin der SZ am Donnerstagnachmittag machte es deutlich: Der Uferweg ist beliebt - ganz besonders auch bei Radfahrern. Sie sind gegenüber den Fußgängern auch noch in der Überzahl. Dabei sind nicht nur schnelle Mountainbiker unterwegs. Auch eine Familie (Vater auf dem Mountainbike, Mutter zieht Fahrradhänger, drei Kinder auf dem Fahrrad folgen) genoss das Flair entlang des Ufers.

Nach Worten von Andrea Gärtner ist der Uferweg als Fußweg konzipiert und nicht so breit gebaut, dass auch Radler ihn benutzen können". Das sei auch eine Frage der Verkehrssicherheit. Weitere Absperrungen über die bestehenden Schilder aber will die Stadt nicht anbringen. Drehkreuze etwa oder Absperrgeländer, die nur für Fußgänger passierbar sind. Dann würden Familien mit Kinderwagen oder behinderte Menschen mit Rollator und Rollstuhl ausgesperrt", sagt Andrea Gärtner.

Eine Möglichkeit aber führt die Sprecherin der Stadt doch noch an - "wenn die Klagen über die Radler nicht abreißen": Kontrollen. Solche aber seien nur in Kooperation mit der Polizei möglich, weil eben nur Polizeibeamte und nicht städtische Gemeindevollzugsbedienstete verkehrswidig fahrende Radler anhalten und im Fall des Falles deren Personalien festhalten dürften.

Die zwei Schranken in Manzell und am Seemoser Horn mit den Schildern "Durchfahrt verboten" haben mit der Fußgängerregelung allerdings nichts zu tun. Sie schranken den Weg dann ab, wenn Hochwasser oder Sturmwellen den Weg unbegehbar machen beziehungsweise unter Wasser setzen. Das kann, wie berichtet, nach Kalkulationen der Stadt bis zu dreißig Mal im Jahr passieren.


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