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Land will mehr Schutz vor Flugzeug-Wirbeln

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Friedrichshafen / sz - Das Verkehrsministerium will Hauseigentümer besser vor Schäden am Dach durch sogenannte Wirbelschleppen von Flugzeugen im Anflug über Friedrichshafen und Meckenbeuren schützen. Deshalb sollen entsprechende Vorsorgegebiete in den Gemeinden jetzt deutlich erweitert werden - auf das Dreifache ihrer bisherigen Größe.

Der Entwurf einer entsprechenden Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung liegt derzeit dem Flughafen, der Stadt Friedrichshafen, der Gemeinde Meckenbeuren und der Flugsicherung zur Stellungnahme mit Frist bis Ende Juli vor.

Wirbelschleppen sind Luftwirbel, die an den Tragflächen von Flugzeugen ausgelöst werden. Flugzeuge können in seltenen Fällen zum Ende des Landeanflugs beim Auftreffen dieser Wirbel am Boden Schäden verursachen. Herabstürzende Dachziegel sind eine Gefahr auch für Leib und Leben von Menschen. Sie muss möglichst abgewehrt werden. Deshalb hat das MVI als Genehmigungsbehörde bereits 1996 in der Flughafen-Betriebsgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens sogenannte Wirbelschleppenvorsorgegebiete in Friedrichshafen und Meckenbeuren festgelegt.

In diesen Gebieten unterhalb der Anfluggrundlinien können sich Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. März 1996 errichtet oder genehmigt wurden, vom Flughafen die Kosten für die Anbringung von Schneefanggittern oder die Verklammerung von Dachziegeln erstatten lassen.

Gutachten empfiehlt Vergrößerung der Vorsorgegebiete

In den letzten Jahren hat es mehrere mutmaßlich von Wirbelschleppen verursachte Schäden an Dächern außerhalb der beiden bisher festgesetzten Vorsorgegebiete gegeben. Dies hat Zweifel an der richtigen Größe dieser Gebiete ausgelöst. Das MVI hat ein neues Gutachten angefordert.

Im Februar 2015 hat die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden, ihr Gutachten vorgelegt. Es schlägt vor, Gebiete, in denen eine Schadenseintrittswahrscheinlichkeit von mindestens einem Schaden pro 100 Jahre vorliegt, zu Wirbelschleppenvorsorgegebieten zu erklären. Diese Gebiete erfassen alle Wirbelschleppenvorfälle der letzten fünf Jahre.

Mit der Änderungsgenehmigung soll die Pflicht zur Kostenerstattung durch den Flughafen für allerdings eingeschränkt werden. Der Flughafen trägt die Kosten nicht, wenn er gegenüber den Eigentümern nachweist, dass die Dacheindeckung den zum Zeitpunkt des Baus des Gebäudes geltenden Vorgaben zur Windlast nicht genügt. Die Eigentümer müssen grundsätzlich selbst Sorge dafür tragen, dass sein Gebäude unter normalen Umständen in einem verkehrssicheren Zustand ist – von ihm also etwa bei Windböen keine Gefahren ausgehen.

Mehr Informationen unter mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/verkehrsminister-hermann-schutz-der-bevoelkerung-hat-oberste-prioritaet


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