Friedrichshafen / sz - Hundehaufen gehören nicht auf Wiesen und Felder, sondern eingetütet: Mit diesem Appell wendet sich die Stadt Friedrichshafen an die Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde einfach zurücklassen und reagiert damit auf einen Bericht der Schwäbischen Zeitung vom Montag, 1. Juni.
Sich einen Hund zu halten, bedeutet Verantwortung. Deshalb muss sich auch jeder Hundehalter darüber im Klaren sein, dass dies auch dafür gilt, wo der Vierbeiner sein "Geschäft" verrichtet, schreibt die Pressestelle der Stadtverwaltung. Nicht zum ersten Mal wurden Beschwerden von Landwirten laut, dass die Wiesen und Felder voll mit Hundekot seien. Hundekot ist im geringsten Fall ein stinkendes Übel. Er ist auch Überträger von Parasiten und Krankheiten besonders für Tiere, die beim Grasen auf den Weiden den Kot zusammen mit dem Grünfutter fressen.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Hundekot ist Abfall, der auch entsprechend entsorgt werden muss. Wer sich nicht daran hält, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen. Da ist es einfacher, die Tütenspender zu nutzen, die von der Stadt an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet und in den Außenbereichen aufgestellt wurden, um die Hundehäufchen zu entsorgen. Diese Hundetoiletten werden auch von vielen Hundebesitzern genutzt. Doch gibt es leider noch viel zu viele Hundebesitzer, die den Dreck ihrer Vierbeiner einfach liegenlassen. Landwirte mit Wiesen neben stark frequentierten Spazierwegen kennen diese Situation schon lange, dass es Hundebesitzer völlig normal finden, dass ihre Hunde beim Sparziergang frei laufen und ihr "Geschäft" in den Wiesen und Weideflächen erledigen.
Die Stadt bittet die Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund sein "Geschäft" nicht auf Gehwegen, in den Uferanlagen oder auf Wiesen und Feldern verrichtet. Sollte der Hund doch einmal seine Hundehäufchen dort verrichten, so müssen die Hundeführer diese umgehend beseitigen. Das Bezahlen der Hundesteuer berechtigt den Hundehalter nicht, öffentliche und private Flächen mit Hundekot zu verschmutzen.