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Ex-Kanzler vor Gericht: Stiftung bricht Schweigen

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Friedrichshafen / sz - In einer ungewohnt ausführlichen Stellungnahme hat die ZU-Stiftung, Träger der Zeppelin Universität (ZU), am Dienstag den Prozess um Ex-ZU-Kanzler Niels Helle-Meyer kommentiert. Der kämpft gerade vor dem Landgericht Ravensburg um seine Rückkehr an die ZU. Das könne er gar nicht schaffen, ist jetzt der Tenor der Stiftung.

"Die ZU-Stiftung gibt mit dieser Stellungnahme ihre bisher geübte Praxis, nämlich Personalangelegenheiten auch im Interesse der Betroffenen mit einem Höchstmaß an Diskretion und Vertraulichkeit zu behandeln, zumindest teilweise auf", heißt es in dem fünfseitigen Schreiben, das Wolf-Peter Bischoff, Kommunikationsspezialist in Diensten der ZU-Stiftung, an die Schwäbische Zeitung und an andere Medien gesandt hat. Damit vollzieht die Stiftung eine überraschende Wendung in ihrer Informationspolitik zum Verfahren um Helle-Meyer und bricht auch ihr weitgehendes Schweigen zu internen Reformen an der ZU infolge der sogenannten Provisionsaffäre um Ex-ZU-Präsident Stephan Jansen.

Besonders zu ärgern scheint die ZU-Stiftung offenbar die Behauptung Helle-Meyers, er wolle nach seinem Rausschmiss im August 2014 wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. "Kein Gericht kann einen Gesellschafter auf Wiedereinstellung eines gekündigten Geschäftsführers verpflichten, weil das mit der Funktion und Organstellung eines Geschäftsführers nicht vereinbar ist", schreibt Bischoff. Zwischen den Zeilen steht: Es könne am Ende nur um die Größe einer finanziellen Entschädigung für den ehemaligen Kanzler gehen.

Im Zuge von Helle-Meyers Kündigung, in einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Stiftungsvorsitzenden Werner Allgöwer übermittelt, kam es an der ZU ebenfalls im August 2014 zu Protesten, in deren Folge zahlreiche Medienberichte erschienen und in denen bald auch über moralisch oder juristisch fragwürdige Provisionszahlungen an Helle-Meyers Vorgesetzten und Uni-Chef Jansen berichtet wurde. Zu dieser Zeit schreibt Bischoff jetzt im Stiftungsauftrag: "Zur fristlosen Kündigung kam es, als bereits am Tag darauf das Gerücht vom ,Rausschmiss’ des Kanzlers an der ZU die Runde machte, als Petitionen und Rundbriefe verschickt wurden. Das alles waren Indizien dafür, dass die vereinbarte Vertraulichkeit des VierAugen-Gesprächs nicht eingehalten wurde und möglicherweise auch Dienstgeheimnisse weitergegeben wurden."

Laut Wolf-Peter Bischoff sei die Entscheidung zur Trennung von Kanzler Helle-Meyer allein vom Vorstand der ZU-Stiftung ausgegangen. "Die Entscheidung hatte nichts zu tun mit den Retainerzahlungen (Anm. d. Redaktion: Provisionszahlungen) oder mit dem Thema Fallenbrunnen 3", schreibt der Sprecher.

Dann protestiert er scharf gegen eine angebliche Gerüchteküche rund um die genannten Vorgänge: "Spekulationen und Gerüchte des Inhalts, dass der Vorstand der ZU-Stiftung uninformiert war und getäuscht wurde, dass er vom damaligen Präsidenten Professor Jansen beeinflusst wurde oder von Professoren und Mitarbeitern der ZU über die ,wahren’ Leistungen des Kanzlers in Kenntnis gesetzt werden musste, entbehren jeder Grundlage und werden von der ZU-Stiftung in aller Entschiedenheit zurückgewiesen."


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