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Zeller stellt Strafantrag, Müller entschuldigt sich

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Friedrichshafen / sz - Wegen "fortgesetzter übler Nachrede" hat der ehemalige Stabsstellenchef für die Gemeinschaftsschule am Kultusministerium, Norbert Zeller (SPD), Strafantrag gegen seinen politischen Gegner, den Landtagsabgeordneten Ulrich Müller (CDU) sowie den CDU-Kreisvorsitzenden Lothar Fritz, gestellt.

Das Schreiben habe er am Donnerstag, 26. Februar, bei der Staatsanwaltschaft abgegeben. Fritz und Müller hatten behauptet, Zeller habe eine unangemessene B3-Besoldung auf der eigens für ihn eingerichteten Stelle genossen sowie einen Dienstwagen samt Fahrer auch für Privattermine genutzt. "Die wiederholte Artikulation dieser Vorwürfe ist geeignet, mich in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen", schreibt Zeller in dem Strafantrag. Zur B3-Besoldung hatte Ulrich Müller gegenüber der "Schwäbischen Zeitung" bereits eingeräumt, sich geirrt zu haben.

Zum Vorwurf der Inanspruchnahme eines Dienstwagens mit Fahrer hat Ulrich Müller jetzt einen Brief an Zeller geschrieben. Darin weist er darauf hin, dass er einem "naheliegenden und verzeihlichen Irrtum aufgesessen sei." Der von Müller genannte Fahrer, an dessen Namen er sich zwar nicht erinnern konnte, dem er aber in Hagnau beim Winzertrunk begegnet sei, wohne jetzt im Bodenseekreis und sei privat bei der Veranstaltung gewesen. "Eine mehr als unwahrscheinliche aber doch tatsächlich gegebene Konstellation, die meinen Irrtum auslöste", schreibt Ulrich Müller. Insofern sei er sich zwar subjektiv sicher, wie er die Begebenheit interpretiert habe, "objektiv war das aber unzutreffend. Deshalb entschuldige ich mich bei Ihnen, dass ich Ihnen einen Tatbestand entgegengehalten habe, der nicht stimmte und den Sie als ehrenrührig empfunden haben."

"Das reicht nicht"

Erste Reaktion von Norbert Zeller auf diesen Brief, der ihn am Freitag jedoch noch nicht erreicht hatte, lautete: "Ich erwarte eine öffentliche und umfassende Entschuldigung in allen Punkten, die wir widerlegen konnten. Ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, den Strafantrag zurück zu nehmen."

Von der Rücknahme anderer Behauptungen ist dem Brief von Ulrich Müller nicht die Rede. Es heißt statt dessen: "Es ist die größte Selbstverständlichkeit für eine Opposition bei solchen Sonderbehandlungen auf Kosten des Steuerzahlers, gerade im Falle ausgeschiedener Politiker und vor allem auch gegenüber der Partei, die sich der sozialen Gerechtigkeit verschrieben hat, dies öffentlich zu kritisieren." Müller stellt abschließend die Frage, ob Zellers "Versuch, eine politische Auseinandersetzung mit einem sehr aggressiven Tonfall" zu führen, nicht geeignet sei, Politikverdrossenheit zu fördern.


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