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Geisterfahrerin muss ins Jugendgefängnis

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Friedrichshafen / sz - Nicht nur als versuchten Totschlag, sondern sogar als versuchten Mord hat das Landgericht Ravensburg die Geisterfahrt einer 21-Jährigen gewertet. Die junge Frau, die am 28. Januar 2014 bei Kehlen ihr Auto in den Gegenverkehr gelenkt hatte, muss für drei Jahre ins Jugendgefängnis.

Mit dem Strafmaß von drei Jahren lag das Landgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sechs Monate beantragt hatte – mit der rechtlichen Einordnung allerdings deutlich darüber. Nach Ansicht von Richter Stefan Maier und seiner 2. Strafkammer hat die Angeklagte ihren Peugeot nicht in einer Kurzschlussreaktion auf die Gegenfahrbahn hinübergezogen, also einen versuchten Totschlag begangen. Vielmehr habe die 21-Jährige schon vor Fahrtantritt einen entsprechenden Plan gefasst, deshalb liege ein versuchter Mord vor. Ein anderes Auto zu rammen, sei "keine spontane Eingebung" gewesen, "es müssen Vorüberlegungen stattgefunden haben", sagte der Richter und stellte klar: "Spontan war nur die Umsetzung des Plans. Und dass das Opfer keine Chance haben soll, war Teil des Plans." Somit sah das Gericht Tatbestandsmerkmale des Mords erfüllt: Vorsatz und Heimtücke. Wie das Gericht zu dieser Einordnung kommt, wurde übrigens nach Verhandlungsende noch eifrig auf dem Flur diskutiert.

Was den reinen Sachverhalt angeht, folgte das Gericht der Argumentationskette von Staatsanwalt Wolfgang Angster. In einer Art Ausschlussverfahren hatte er in seinem Plädoyer alle Alternativen verworfen, die für einen Unfall und gegen einen Selbstmordversuch sprechen. Weil die junge Frau in beruflicher Hinsicht vor einem Scherbenhaufen stand und auch unter Beziehungsproblemen litt, habe sie sich das Leben nehmen wollen. Klare Indizien für: kein technischer Mangel am Auto, eine schnurgerade Straße, kein Gurt angelegt. Außerdem gab es verdächtige Andeutungen gegenüber Freunden sowie einige Einträge bei Facebook und What’s-App-Nachrichten. So hatte sie am Unfalltag ein Video des Sängers Xavier Naidoo gepostet. Der Titel des Songs: "Abschied nehmen." Dann war da noch dieser Post eines Bildes von Marilyn Monroe, versehen mit dem Zitat: "Man wird nur geschätzt, wenn man nicht mehr da ist." Die junge Frau, die behauptet, keine Erinnerungen mehr an den Unfall zu haben, konnte diese Einträge genau so wenig erklären wie den merkwürdigen Versuch kurz vor dem Crash, persönliche Gegenstände einer Freundin zu schenken.

"Sie haben schwere Schuld auf sich geladen", sagte Richter Stefan Maier. Er bescheinigte der 21-Jährigen eine "psychische Labilität" und "schädliche Neigungen", die – so schön können das nur Juristen ausdrücken – "durch längere Einwirkung auf die Erziehung" behoben werden müssten. Und zwar im Jugendgefängnis.


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