Friedrichshafen / sz - Frau Holle hat wohl Nachholbedarf: Am See herrscht tiefster Winter und die Räumdienste haben allerhand zu tun. Die städtischen Baubetriebe sind auf den Straßen gefordert, Bürger hingegen müssen Sorge tragen, dass die Gehwege vor dem Haus von Eis und Schnee befreit sind. Wer Letzteres nicht tut, haftet im Ernstfall.
Grundsätzlich müssen Anlieger die Gehwege vor ihren Wohnhäusern auf einer Breite von einem Meter räumen. Unter der Woche muss dies bis 7 Uhr geschehen, am Wochenende bis 8 Uhr. Abends endet die Schipp- und Streupflicht um 20 Uhr. Das sieht die Streupflichtsatzung der Stadt vor. Und die "ist verpflichtend für alle", wie Gärtner erklärt. Gestreut werden darf Splitt und Sand. "Auftausalz hingegen ist nur in besonderen Fällen wie zum Beispiel bei Glatteis, Eisregen oder zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände, wenn ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet ist, erlaubt", so Andrea Gärtner. Und: Der Schnee darf weder seinem Nachbarn vor die Tür, noch auf die Straße geschippt werden.
Im Großen und Ganzen klappe dies in Friedrichshafen auch ganz gut, kleinere Problemchen bereiten allerdings einige kleine Siedlungsstraßen, in denen es keine Gehwege gibt. "Dann muss auf der Straße ein etwa ein Meter breiter Laufweg freigeräumt werden", so die Sprecherin. Viele würden sich diesbezüglich nicht in der Pflicht sehen, auf einer verschneiten Straße Platz für Fußgänger zu schaffen. Sie könne im Namen der Stadt nur an die Bürger appellieren, zur Schippe zu greifen. "Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden", sagt die Pressesprecherin.
Verletzungen sind nicht selten
Und wer haftet eigentlich, wenn jemand auf dem vereisten oder verschneiten Gehweg vor dem Haus ausrutscht, hinfällt und sich verletzt? "Grundsätzlich der Grundstückseigentümer, wenn er gegen die Räumpflicht verstoßen hat", erklärt Dieter Franke von der Kanzlei Kubon Rechtsanwälte. Unfälle mit teils heftigen Verletzungen wie Knochenbrüchen seien in frostigen Wintern "nicht selten", wie der Häfler Verteidiger sagt.
Schwieriger gestalte sich die Klärung, wenn auf öffentlichen Gehwegen ein Unfall passiere. Hier müsse, so Franke, zunächst geklärt werden, ob die Stadtverwaltung die Räumungsschwerpunkte richtig gesetzt und eingestuft hat.
Ein ganz "normaler" Winter
36 Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe, verteilt auf zwei Schichten, machen in Friedrichshafen den Weg frei. Unterstützt werden sie durch sieben Handkolonnen. Seit dem Wintereinbruch haben sie bereits 200 Tonnen Salz auf die Straßen gebracht – 800 Tonnen sind noch vorrätig. "Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist der Winterdienst stärker im Einatz", sagt Gärtner, die den Winter und die Schneeverhältnisse dennoch als "normal" bezeichnet.
So wird geräumt:
Die Straßen werden nach Dringlichkeitstufen geräumt: Zur Dringlichkeitsstufe 1 gehören Gefahrenstellen und sämtliche in geschlossener Ortslage verlaufende Bundesstraßen und andere vorrangige Straßen. Außerdem Straßen, in denen Linien- und Schulbusse fahren, sowie alle verkehrswichtigen Hauptverbindungen zu den einzelnen Ortschaften. Erst wenn diese geräumt sind, kommen die Straßen der Dringlichkeitsstufe 2 (wichtige Straßen wie Hauptzubringerstraßen zu den Wohngebieten) an die Reihe. Bei dauerhaftem starkem Schneefall werden zunächst ausschließlich die Straßen der Stufen 1 und 2 geräumt, während Straßen der Dringlichkeitsstufe 3 vorläufig unberücksichtigt bleiben müssen.
Infos sowie die Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen, gibt’s im Rathaus, erstes Obergeschoss Zimmer 10 oder
www.friedrichshafen.de