Friedrichshafen / sz - Mit dem Freispruch eines Häfler Bürgers hat das Amtsgericht Tettnang am Donnerstag ein Kapitel im sogenannten Hallenbadstreit geschlossen. Es ging um die Frage, ob der Mann gegen ein von Bürgermeister Peter Hauswald ausgesprochenes Hausverbot verstoßen habe. Am Ende hieß es: "Ja"– und "Nein".
Die Anklage in der Hand von Staatsanwalt Matthias Mages las sich zunächst einfach: Der Häfler soll im Juni 2014 eine Mitarbeiterin des Hallenbads bedrängt und festgehalten haben, nachdem offenbar ein Streit um die korrekte Einstellung einer Schiebetür für den Haupt- und zugleich Notausgang des Hallenbads entbrannt war. Daraufhin hatte Friedrichshafens Sport- und Kulturbürgermeister Peter Hauswald dem Mann ein Hausverbot ausgesprochen. Und gegen dieses Hausverbot soll der Häfler wiederum im September 2014 verstoßen haben. Die Folge: Ein Strafbefehl und die Gerichtsverhandlung am Donnerstag.
Bruddler mit Robin-Hood-Gefühl
In der Verhandlung unter Richterin Sibille Kellner wurde schnell klar, dass es in diesem Fall um mehr ging, als nur blanken Vorwürfe des Staatsanwaltsaufzuklären, ohne das Umfeld zu beleuchten. Vielmehr ist die Geschichte um das Hausverbot gegen den Häfler Gegenstand eines verzwackten und mitunter satirereifen Streits zwischen der Stadt Friedrichshafen, der Pächterin des Hallenbad-Bistros und dem angeklagten Häfler, dessen Außenwirkung und Selbstverständnis irgendwo zwischen notorischem Querulant und Robin Hood in Sachen Gerechtigkeit für die Bistro-Pächterin pendeln.
Nur zum Verständnis: In einem anderen Verfahren streiten sich Stadt und Bistro-Pächterin offenbar noch immer um die Frage, ob eine Kündigung des Hallenbad-Bistros rechtlich zulässig war. Darin geht es unter anderem um unterschiedliche Interpretationen der zulässigen Öffnungszeiten von Hallenbad und Bistro. Und in wieder einem anderen Fall streitet sich die Stadt um eine Festplatte mit vertraulichen städtischen Daten, die auf dem Sperrmüll gefunden worden war. In allen Fällen taucht früher oder später ebenjener Mann auf, der jetzt die Mitarbeiterinnen bedrängt haben soll – und es offenbar faustdick hinter den Ohren hat: Zahlreiche Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder mehrfacher Diebstahl zieren sein Vorstrafenregister. Und trotzdem beeindruckte, wie der Mann sich jetzt vor dem Amtsgericht Tettnang allein und ohne Anwalt zu verteidigen wusste: Da warf er der Richterin ein fein säuberlich abgefasstes Aktenkonvolut auf den Tisch, das unter anderem belegen sollte, dass die Stadt mit dem Hausverbot "von Straftaten der eigenen Mitarbeiter"– nämlich dem Verschließen des Notausgangs – ablenken wolle. Dann versucht er wieder minutenlang der Richterin Feinheiten der Verwaltungsgesetzgebung zu erklären.
Nur weil auch die Stadt in Sachen Hausverbot wohl nicht ganz sauber gearbeitet hat, heißt es am Ende: Freispruch für den Häfler. Staatsanwalt Mages kann sich den Hinweis dann nicht verkneifen, dass sich der Mann in Zukunft trotzdem besser von Hallenbad und Bistro fernhalten sollte. Die Stadt Friedrichshafen kommentierte das Urteil noch nicht.