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ZU-Affäre: Showdown vor dem Landgericht

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Friedrichshafen / ras/hag - Vor dem Landgericht Ravensburg beginnt am Mittwoch der Prozess von Ex-Kanzler Niels Helle-Mayer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Zeppelin Universität (ZU) Friedrichshafen. Im Kern geht es um die Frage, ob die Universität ihren Geschäftsführer im August zu Recht rausgeworfen hatte.

Der Prozess könnte auch Licht ins Dunkel anderer Fragen bringen, etwa zur Provisionsaffäre um Ex-ZU-Präsident Stephan A. Jansen – wenn die Klage nicht vorab an Formalitäten scheitert.

Der vor allem unter Professoren und Verwaltungsmitarbeitern beliebte Helle-Mayer wurde im August überraschend vom ZU-Stiftungsratsvorsitzenden Werner Allgöwer gefeuert. Der Rausschmiss soll aus „fachlichen Gründen“, also aus Zweifeln an der Eignung des Kanzlers für seinen Posten als Leiter der Uni-Verwaltung, erfolgt sein.

Doch die an der ZU stets brodelnde Gerüchteküche ließ auch eine andere Sicht der Dinge zu: So wurde rasch gemunkelt, dass Helle-Mayers Jobverständnis wohl mit dem des Spitzenmanns der Universität, Ex-Präsident Stephan A. Jansen, nicht in Einklang zu bringen war. Ist der Ex-Kanzler ein Kritiker des Systems Jansen gewesen und damit eines ZU-Präsidenten, der nur kurze Zeit nach Helle-Mayers Fortgang über die sogenannte Provisionsaffäre stolperte und ebenfalls seinen Hut nehmen musste?

Jansen soll nicht nur einen autoritären Führungsstil gepflegt haben, sondern auch Gelder von Förderpartnern der Uni kassiert haben, ohne diese vollständig darüber zu informieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dieser Sache. Vordergründig wird diese Causa Jansen nicht Gegenstand des Prozesses um Kanzler Helle-Mayer sein. Es soll dort allein um die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung des Kanzlers gehen, so Gerichtssprecher Matthias Geiser auf SZ-Anfrage. Was darüber hinaus vorgetragen werde, könne er nicht sagen.

Da zudem erst zu klären sei, ob der Prozess nicht schon an formalen Gründen scheitert, könnte es also sein, dass Zusammenhänge zwischen der Kanzler-Kündigung und Jansens Abtritt in Ravensburg nicht auf den Tisch kommen.

Klage soll abgewiesen werden

Darauf wollen die Anwälte der ZU-Stiftung nach SZ-Informationen sogar hinarbeiten: Da Helle-Mayer gegen die Zeppelin Universität und nicht gegen die ZU-Stiftung als Trägerin der Uni klage, sei das Verfahren formal unzulässig, argumentieren diese. Kommen die Stiftungsanwälte mit dieser Klageabweisung aber nicht durch, wollen sowohl Helle-Mayer als auch die Gegenseite das Verhältnis zwischen Ex-Kanzler und Ex-Zu-Präsident zum Thema machen. Dann könnte der Prozess durchaus Aufsehen erregen: „Mir wird vorgeworfen, einen medialen Orkan ausgelöst und für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Ravensburger Staatsanwaltschaft gegen Stephan A. Jansen gesorgt zu haben. Deswegen habe man mir gekündigt“, sagt Niels Helle-Mayer. Er weist darauf hin, dass seine Kündigung im August beschlossen worden sei, also bevor Berichte über Jansens Provisionsaffäre im September in den Medien erschienen.

Helle-Mayer geht letztlich davon aus, dass seine Klage zugelassen wird. Die von der ZU-Stiftung und ihrem Vorsitzenden Werner Allgöwer als Kündigungsbegründung seinerzeit benannte „fehlende fachliche Eignung“ des Kanzlers, könne er mehrfach widerlegen.

Was für ihn sprechen könnte: Kurz nach seinem Rausschmiss war es an der ZU zu einer internen Versammlung gekommen, die gut 100 Mitarbeiter verfolgten. Stiftungschef Allgöwer erklärte damals die Hintergründe der Kündigung und stieß offenbar auf wenig Verständnis der Versammelten: Auch nach der Sitzung sei man der Meinung geblieben, der Kanzler habe im Grunde einen guten Job gemacht, sagte ein Professor damals der Schwäbischen

Eigentlich laufen Prozesse um die Rechtmäßigkeit von Kündigungen vor dem Arbeitsgericht. Dass in diesem Fall vor dem Landgericht verhandelt wird, liegt daran, dass Niels Helle-Mayer als Geschäftsführer der ZU tätig war. Dafür gelten besondere Prozessregeln.


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