Friedrichshafen / sz - Das deutlich abgemilderte Urteil des Landsgerichts in Sachen Rockerprügelei ist eine Watsche für das Amtsgericht Tettnang.
Es sagt nämlich, der Tettnanger Richter habe vier junge Männer aus der Region zu hart bestraft.
Für das Rechtsempfinden eines Normalbürgers ist das schwer verdaulich, sind doch Prügel-Rocker keine Menschen, denen mit viel Sympathie zu begegnen wäre.
Für den Rechtsstaat ist das milde Urteil dennoch richtig. Denn es sagt: Niemand darf härter bestraft werden als gewöhnlich, weil er Mitglied einer umstrittenen – aber nicht verbotenen – Vereinigung ist.
Bei der Wahl der Strafe hat die Tat im Vordergrund zu stehen.